Neuenburg In Sorge wegen der Umrüstung

Alexander Anlicker

Gesundheit: Antennen auf dem Neuenburger Hochhaus sind auch nach 20 Jahren noch umstritten

Neuenburg am Rhein - Die Mobilfunksendeanlagen auf dem Neuenburger Hochhaus sollen auf den neuen 5G-Standard umgerüstet werden. Das Mobilfunknetz der fünften Generation verspricht schnelleres Internet auf dem Smartphone und ermöglicht in ein paar Jahren auch selbstfahrende Autos. Irene Sütterlin, deren Einfamilienhaus unmittelbar neben dem Hochhaus steht, ist jedoch besorgt.

Bereits vor 20 Jahren, als die ersten Mobilfunkantennen auf das Hochhaus gesetzt wurden, hat sie sich mit einigen Mitstreiterinnen dagegen zur Wehr gesetzt. Verhindern konnte sie die Anlage nicht, die Anlage war rechtlich zulässig und wurde daher vom Landratsamt genehmigt. Auch die Eigentümergemeinschaft des Hochhauses war bereit, die Dachfläche an die Firma Vodafone zu vermieten.

Zumindest einen Teilerfolg hatte sie damals erreicht, sowohl Bürgermeister als auch Gemeinderat sprachen sich damals gegen Mobilfunksendeanlagen in Wohngebieten aus. Bürgermeister Joachim Schuster habe damals versprochen, dass keine weiteren Mobilfunksendeanlagen in Wohngebieten genehmigt werden, sagt Sütterlin.

Auf die Frage, ob der damalige Gemeinderatsbeschluss noch Bestand hat, teilte die Stadt mit, dass aufgrund von Gerichtsentscheidungen andere rechtliche Grundlagen vorliegen würden und Sütterlin über diesen Sachverhalt informiert sei.

Nachbarn hätten sie darauf angesprochen, dass neue Antennen auf das Dach des Hochhauses kommen sollen, berichtet sie. Auf Nachfrage habe sie dann erfahren, dass keine neuen Antennenmasten aufgestellt werden, sondern die vorhandenen auf den neuen Mobilfunkstandard umgerüstet werden sollen.

Seit dem Bau der Antennenanlage auf dem Hochhaus leide sie unter Schwindel, Schlafstörungen, Hörstörungen und auch das Gedächtnis lasse nach, berichtet Sütterlin. In den vergangenen zehn Jahren sei es schlimmer geworden.

Sie verweist auf Studien, die von der Verbraucherschutzorganisation diagnose-funk.de veröffentlicht wurden. „Danach begünstigen Funkwellen weit unter dem Grenzwert zahlreiche körperliche und psychische Beschwerden beziehungsweise gelten als deren Auslöser“, schreibt sie in einem Brief an die Nachbarn sowie die Mieter und Eigentümer der Wohnungen im Hochhaus.

„In der Corona-Zeit haben wir gelernt, wie wichtig unser Immunsystem ist. Wir können es uns nicht leisten, es weiter zu schädigen“, sagt sie. Sie verweist zudem darauf, dass die geltenden Grenzwerte umstritten seien und nur für Körpererwärmung bei Kurzbestrahlung gelten würden.

Außerdem weist sie darauf hin, dass im Umkreis von 500 Metern sämtliche Neuenburger Schulen, drei Kindertagesstätten, ein Seniorenheim und betreutes Wohnen liegen.

Stadt Neuenburg ist am Verfahren nicht beteiligt

Die Stadt Neuenburg ist am Verfahren nicht beteiligt. Auf Nachfrage heißt es, dass die baden-württembergische Landesbauordnung zwischenzeitlich geändert wurde und Antennen einschließlich der Masten bis zehn Meter Höhe die in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, verfahrensfrei seien.

Die Standortbescheinigungen liegen vor. Eine Genehmigung seitens des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Untere Baurechtsbehörde, ist nicht erforderlich. Die Stadt wird nicht dazu gehört, heißt es.

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