Die vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass die Seen und Flächen zeitweise von mehreren Hundert Personen aufgesucht würden, heißt es in der Begründung. Die Nutzung reiche bis in die Abend- und Nachstunden hinein, wobei mit fortschreitender Zeit vermehrter Alkoholkonsum im Rahmen von Feiern festzustellen ist. Der Gemeindevollzugsdienst habe in sehr vielen Fällen festgestellt, dass der geltende Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werde und dass sich Gruppen von mehr als 20 Personen bildeten.
Außerdem heißt es in der Begründung: „Der derzeitige Anstieg der Infektionsfälle und somit die Gefahr einer ,zweiten Welle’ erfordert, dass neue Ansteckungen so weit als möglich minimiert werden.“
Ausgenommen vom Verbot sind das Fortbewegen zu Fuß, beispielsweise Spazieren, Walken und Joggen, sowie das Radfahren auf den öffentlichen Wegen, solange der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Ausgenommen vom Verbot sind auch die Mitglieder der ortsansässigen Angelvereine zwischen 18 Uhr abends und 10 Uhr morgens sowie die gewerbliche Kiesförderung.