Neuenburg Privatgrundstück eingezäunt im LGS-Gelände

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Erinnert an das kleine gallische Dorf in den Asterix-Comics: Ein einzelnes Privatgrundstück ist von der Landesgartenschau umzingelt. Foto: Alexander Anlicker

Gemeinderat: Bebauungsplan geändert / Aus „Park“ wird wieder „Wiese“ / Stadt spart Ökopunkte

Neuenburg am Rhein (anl). Der Neuenburger Gemeinderat hat die erste Änderung des Bebauungsplans „Rheingärten“ beschlossen. Anlass für die Änderung war, dass die Stadt zwei Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 0,1 Hektar nicht erwerben konnte. Insgesamt umfasst das Plangebiet „Rheingärten“ des Landesgartenschaugeländes 23 Hektar, sagte Bürgermeister Joachim Schuster.

Planer Philipp Reinders vom Büro FSP Stadtplanung erläuterte die Planung und ging auf eingegangene Bedenken und Anregungen aus der Offenlage ein. Im wesentlichen geht es um die Festsetzung der Zweckbestimmung. Die Zweckbestimmung Park wird wieder geändert in private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese.

Die Untere Naturschutzbehörde begrüßt die Änderung, da aus ihrer Sicht eine Wiese ökologisch wertvoller ist. Die Stadt benötigt durch die Änderung auch weniger Ökopunkte beziehungsweise Ausgleichsmaßnahmen.

Der Grundstückseigentümer hat in seiner Stellungnahme vorgebracht, dass die Nutzung seines Grundstücks durch die Umgebungsnutzung unverhältnismäßig stark eingeschränkt sei. Gleichzeitig sei der Zugang zum Grundstück erschwert.

Planer Reinders hielt dem entgegen, dass das Grundstück ja von der Stadt eingezäunt werde, die Besucher der Landesgartenschau das Grundstück vom Landesgartenschaugelände aus nicht betreten könnten. Der Besitzer könne sein Grundstück jederzeit über die Mülhauser Straße anfahren.

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