Neuenburg am Rhein (do). Seit den frühen 1990er Jahren betreibt die Stadt Neuenburg systematisch die Förderung ihrer Vereine. Die dazu erstellten Richtlinien wurden regelmäßig und letztmals 2003 fortgeschrieben. Jetzt werden sie durch eine neue Fassung ersetzt. Sie soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 gelten. Teamleiterin Ellen Meier stellte die Neuerungen dem Gemeinderat vor. Es seien auch neue „Fördertatbestände“ hinzugekommen, etwa die Gruppe der sozial tätigen Vereine und Vereinigungen wie die Flüchtlingshilfe „Sichtbar ankommen“, Jugend- oder Seniorenrat, die erst nach 2003 gegründet wurden. Ältere Gruppierungen aus dieser Sparte wurden von der Stadt schon länger gefördert, ohne dass sie explizit in den Förderrichtlinien aufgeführt waren. Neu ist in der Aufzählung auch die Gruppe „Heimat- und Brauchtumsvereine“. Dass hier nur zwei Fasnachtscliquen zu finden sind, hänge damit zusammen, dass die Rhiischnooge und die Zigeunerclique als einzige ganzjährig Jugendarbeit anbieten, erläuterte Meier. Eine konzeptionelle Neuorientierung ist die Förderung von Kooperationen und Fusionen, die die Stadt mit finanziellen Anreizen unterstützen möchte. Hintergrund seien die zunehmenden Schwierigkeiten der Vereine, Ehrenamtliche etwa als Trainer oder Betreuer des Nachwuchses zu finden, sagte Bürgermeister Schuster. Andere kämpfen mit Überalterung. Diese Probleme seien deutschlandweit zu beobachten. Hier können beim Zusammengehen in welcher Form auch immer Synergien geschaffen werden. Ein Beispiel, das sich bereits bestens bewährt hat, ist die gemeinsame Geschäftsstelle von Turnverein und Fußballclub in der Friedhofstraße, die sich in einer städtischen Immobilie befindet. Auch für künftige Fusionen und Kooperationen werde die Stadt soweit es möglich ist mit eigenen Liegenschaften die Einrichtung von gemeinsamen Geschäftsstellen unterstützen, heißt es in der neuen Richtlinie. Förderung auf 120 000 Euro erhöht Die Förderung von Kooperationen, die neben der Bezuschussung von hauptamtlichen Kräften, etwa für die Büroleitung, auch einmalige Sonderzuschüsse vorsieht, gilt jedoch nur für Vereine, die sich innerhalb des Stadtgebiets zusammenschließen. Die Vereinsförderung soll den Einwohnern von Neuenburg zu Gute kommen, deswegen gilt sie auch nur für Vereine, deren Mitglieder zu mindestens zwei Dritteln auch aus der Stadt kommen. Die neuen Vereinsförderrichtlinien heben auch die bisher geltenden Fördersummen in vielen Bereichen an. Weiterhin können auch alle Vereine einmal pro Kalenderjahr das Stadthaus oder die Mehrzweckhallen der Ortsteile kostenlos nutzen. Allerdings muss die Veranstaltung dem Vereinszweck dienen, der ja in jeder Satzung aufgeführt ist. Eine Party, um Einnahmen zu generieren, gehört hier nicht dazu, erläuterte Schuster. Auch haben die Vereine die Möglichkeit, kostenlos ihre Mitteilungen in der Stadtzeitung zu veröffentlichen, hier gelten aber Beschränkungen hinsichtlich der Länge der Texte. Und die Neuenburger Homepage steht für unentgeltliche Selbsteinträge der Vereine zur Verfügung. Alles in allem werden die neuen Richtlinien die Stadt rund 120 000 Euro pro Jahr kosten, bisher waren es 90 000. Diese Erhöhung sei ein deutliches Zeichen, meinte Schuster. Die Vereinsförderung sei eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt an ihre Bürgerschaft und abhängig von den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.