Neuenburg Vielzahl der Besucher hält Corona-Regeln nicht ein

Weiler Zeitung
Der Baggersee Zienken Archivfoto: Alexander Anlicker Foto: Weiler Zeitung

Baggerseen: Stadt Neuenburg erläutert in Pressemitteilung die Gründe für die Allgemeinverfügung

Neuenburg am Rhein. Bereits vor 14 Tagen hat die Stadt Neuenburg eine Allgemeinverfügung über das Aufenthaltsverbot an den Neuenburger Seen erlassen. Dies sorgte für Kritik bei Menschen die – ungeachtet des seit 1997 geltenden Badeverbots – seit Jahrzehnten ihre Freizeit an den Baggerseen verbringen. Am Freitagvormittag hat die Stadt Neuenburg in einer Pressemitteilung nochmals die Gründe für die Allgemeinverfügung dargelegt sowie über die Hintergründe des Badeverbots informiert.

Die Stadtverwaltung schreibt: „Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Baggerseen in Zienken, Steinenstadt und Grißheim sowie der Klosterkopfweiher in Neuenburg am Rhein jeweils zeitweise von mehreren Hundert Personen gleichzeitig aufgesucht beziehungsweise genutzt werden. Die Besucher liegen auf diesen Flächen, nutzen sie unter anderem für Ballspiele, Baden und Schwimmen. Zudem wurden mitgebrachte Speisen und Getränke verzehrt. Diese Nutzung reicht bis in die Abend- und Nachtstunden hinein, wobei mit fortschreitender Zeit vermehrter Alkoholkonsum im Rahmen von Feiern festzustellen war.

Die Stadt hat sich nach Kräften bemüht, dieser Situation durch Einsatz des Gemeindevollzugsdienstes Herr zu werden beziehungsweise für die Einhaltung der Corona-Verordnung an den Seen und Flächen zu sorgen. Insgesamt war festzustellen, dass eine Vielzahl der Besucher nicht gewillt war, die geltenden Regeln der Corona-Verordnung einzuhalten. Auch weiterhin ist damit zu rechnen, dass es zu unerlaubten Zusammenkünften von mehreren Personen nach der Coronoa-Verordnung im Bereich der genannten Seen kommen wird, gerade weil Schwimmbäder nach wie vor nur eingeschränkt genutzt werden können und Badeseen in der Region gesperrt sind.“

Daher habe die Stadt entschieden, eine Allgemeinverfügung über den Aufenthalt an Neuenburger Seen zu erlassen.

Wasserrechtliche Fragen sind noch zu klären

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Baggerseen in Grißheim, Zienken und Steinenstadt nicht um Badeseen handelt, heißt es in der Mitteilung

Derzeit bestehe für jeden einzelnen See eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Kiesabbau. Erst wenn die Eigentümer die Rekultivierung abgeschlossen haben und verschiedene Gutachten sowie Untersuchungen durchgeführt wurden, könne der jeweilige Baggersee und die Betriebsstätte vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald aus dem Wasserrecht entnommen werden. Es gelte zu prüfen, welches Gewässer danach zu einem Badesee entwickelt werden kann. Dabei seien viele verschiedene Rechtsbereiche, zum Beispiel Naturschutz, Grundwasserschutz, Baurecht, Altlasten und Regionalplan, zu prüfen. Dies werde auf Grund der aufwändigen Verfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Aus Sicherheitsgründen wurde bereits 1997 eine Rechtsverordnung erlassen, die das Baden auf den Baggerseen der Gemarkung Neuenburg, Grißheim, Zienken und Steinenstadt verbieten.

„Mit dem Miteigentümer des Baggersees in Zienken ist die Stadt seit vielen Jahren im Gespräch. Grundsätzlich würde die Stadt eine gemeinsame Lösung für eine Nachnutzung begrüßen“, heißt es abschließend in der Mitteilung.

Weitere Informationen: Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt unter www.neuenburg.de veröffentlicht.

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