Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Baggerseen in Grißheim, Zienken und Steinenstadt nicht um Badeseen handelt, heißt es in der Mitteilung
Derzeit bestehe für jeden einzelnen See eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Kiesabbau. Erst wenn die Eigentümer die Rekultivierung abgeschlossen haben und verschiedene Gutachten sowie Untersuchungen durchgeführt wurden, könne der jeweilige Baggersee und die Betriebsstätte vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald aus dem Wasserrecht entnommen werden. Es gelte zu prüfen, welches Gewässer danach zu einem Badesee entwickelt werden kann. Dabei seien viele verschiedene Rechtsbereiche, zum Beispiel Naturschutz, Grundwasserschutz, Baurecht, Altlasten und Regionalplan, zu prüfen. Dies werde auf Grund der aufwändigen Verfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Aus Sicherheitsgründen wurde bereits 1997 eine Rechtsverordnung erlassen, die das Baden auf den Baggerseen der Gemarkung Neuenburg, Grißheim, Zienken und Steinenstadt verbieten.