In dem Urteil des Amtsgerichts von Ringerike, Asker und Bærum heißt es laut NTB, dass die Wiederholungsgefahr seit Breiviks Verurteilung im Jahr 2012 nicht verringert sei. Zwar sei positiv anzumerken, dass der Rechtsterrorist begonnen habe, an rehabilitierenden Maßnahmen teilzunehmen. Diese hätten bislang jedoch noch keine Wirkung gezeigt, hieß es laut NTB im Urteil.
Sachkundige: Breivik ist nicht psychisch krank
Breivik, der sich heute Fjotolf Hansen nennt, hatte am 22. Juli 2011 im Osloer Regierungsviertel und unter überwiegend jungen Menschen auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen getötet. Dafür war er 2012 zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden - der höchsten Strafe, die die norwegische Rechtsprechung damals kannte. Seit Ablauf der Mindestdauer darf er in regelmäßigen Abständen die gerichtliche Prüfung beantragen, ob er vorzeitig freigelassen werden kann. Sein erster Versuch scheiterte Anfang 2022.