Oberes Wiesental Belchen: GVV Schönau beschließt Parkgebühren

Markgräfler Tagblatt
Wer den Belchen besucht und dazu mit dem Auto anfährt, muss künftig für das Parken bei der Talstation der Belchenbahn Gebühren bezahlen. Foto: Archiv

Das Thema Bewirtschaftung des Parkplatzes bei der Belchenbahn-Talstation beschäftigt den Gemeindeverwaltungsverband Schönau (GVV) schon länger. In der Verbandsversammlung am Donnerstag wurden Nägel mit Köpfen gemacht und die konkreten Modalitäten festgelegt.

Oberes Wiesental. - Beschlossen wurden in der Sitzung folgende Kernpunkte: Die kostenpflichtige Parkzeit erstreckt sich über 24 Sunden. Für die ersten 60 Minuten gibt es eine sogenannte „Brötchenfunktion“, das heißt, die erste Stunde Parken ist umsonst. Von Anfang November bis Ende März gilt von 21 bis 6 Uhr ein Nachtparkverbot. Die Parkgebühren belaufen sich auf einen Euro pro Stunde und auf maximal sieben Euro pro 24 Stunden.

Stichprobenartige Kontrollen

Die ordnungsgemäße Nutzung des Parkplatzes soll stichprobenartig kontrolliert werden. Wer genau die Kontrollaufgaben ausüben wird, ist noch offen.

Außerdem wurde die Verbandsverwaltung beauftragt, die erforderlichen weiteren Schritte in die Wege zu leiten. Dazu zählen die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung, die Beschilderung oder die Markierungsarbeiten.

Vorgesehen ist, vier Parkautomaten, die geleast werden, aufzustellen. Die notwendigen Fundamente sind laut Bauamtsleiter Helmut Wunderle mittlerweile gesetzt. Man hofft beim GVV, dass es um den Jahreswechsel herum so weit ist, dass die dann aufgestellten Parkautomaten zum Einsatz gebracht werden können.

Verbandsvorsitzender Peter Schelshorn sagte, dass es auch möglich sein werde, Tickets für mehrere Tage hintereinander zu lösen. Nicht umsetzbar sei dagegen die Anregung, etwa bei einer Wanderung die festgelegte Parkzeit elektronisch auszuweiten, und zwar deshalb nicht, weil das Parkticket im Auto hinterlegt werden muss. Der Beschluss erfolgte bei den Gegenstimmen der Gemeinden Aitern und Schönenberg.

Schönenbergs Bürgermeister Ewald Ruch frage, ob es möglich sei, für Nutzer und Besucher einer benachbarten Hütte gesonderte Parkregelungen zu schaffen. Wenn dies gewünscht werde, müsse ein entsprechender Antrag erfolgen, so die Replik des Verbandsvorsitzenden. Er selbst sehe eine Sonderregelung aber kritisch, so Schelshorn; auf dieser Basis könnten auch die Belchenbahn oder das benachbarte Hotel „Jägerstüble“ Sonderkonditionen anmahnen.

Erträge von 30 000 Euro pro Jahr

Die Verbandsverwaltung schätzt, dass durch die Parkraumbewirtschaftung für das kostenpflichtige Parken Erträge von rund 30 000 Euro pro Jahr generiert werden können. Insgesamt stehen auf der Parkfläche sowie entlang der Zufahrtsstraße etwa 140 Pkw-Stellplätze und vier Busstellplätze zur Verfügung.

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