Oberes Wiesental. - Beschlossen wurden in der Sitzung folgende Kernpunkte: Die kostenpflichtige Parkzeit erstreckt sich über 24 Sunden. Für die ersten 60 Minuten gibt es eine sogenannte „Brötchenfunktion“, das heißt, die erste Stunde Parken ist umsonst. Von Anfang November bis Ende März gilt von 21 bis 6 Uhr ein Nachtparkverbot. Die Parkgebühren belaufen sich auf einen Euro pro Stunde und auf maximal sieben Euro pro 24 Stunden.