Das wiederum brachte den Vorsitzenden Richter – nicht zum ersten Mal in diesem Prozess – regelrecht in Harnisch. „Sie haben eine spezielle Art von Humor“, warf er dem 58-Jährigen vor. Der Name „Wolfsschanze“ sei „historisch verseucht“. Im Übrigen könne man auch auf die Bücherliste des Angeklagten verweisen, die unter anderem einen „Erlebnisbericht“ der für ihre Gräueltaten berüchtigten „SS-Division Dirlewanger“ enthalte sowie Darstellungen zur so genannten deutschen Schutztruppe. „Sie hat Schlagseite, Ihre Bücherliste“, hielt Richter Martin Hauser dem 58-Jährigen vor und fügte hinzu: „Sie haben einen unbewaffnetem Menschen in den Kopf geschossen. Das hat nichts mit Notwehr zu tun!“
Bei der Auswertung von Datenträgern und Handys des Tatverdächtigen stießen die Fahnder nach Angaben des Soko-Ermittlers zudem auf satirische Hitler-Reden sowie ein Konto beim AfD-Shop. Und nicht zuletzt auf Filme mit „extremen Gewaltszenen“, die zum Teil aus Kriegsgebieten stammten. „Da waren brutale Tötungen zu sehen, mit Schwertern und Hinrichtungen mit Köpfen“, so der Kriminalbeamte. Abschließend flimmerte im Gerichtssaal ein Polizeivideo über die Monitore, in dem der Angeklagte den Ermittlern zeigt, wo er die Pistole, in eine Sturmhaube eingepackt, in den Rhein warf. Auf dem Film ist auch zu hören, wie er bei der Gelegenheit im scherzhaftem Tonfall zu den Beamten sagt: „Vielleicht finden Sie bei der Suche ja auch noch eine zweite Leiche – die ist aber nicht von mir.“
Weiter erläutert der Angeklagte in dem knapp einstündigen Film, wo und wie er die Leiche des getöteten Mannes in Rickenbach erst im Wald versteckte und wie er sie nach den Weihnachtstagen zuerst in seinen Schrebergarten transportierte und dort neben dem Gewächshaus mit einer Machete zerteilte. „Das ging relativ schnell, zehn oder fünfzehn Minuten vielleicht, für einen Jäger ist das Routine.“ Die Arme, die Beine, den Kopf und den Torso habe er an jenem 27. Dezember, dem „Tag der Entsorgung“, in Maschendraht gepackt und die vier Rolle im Rhein versenkt. Die Idee dazu stamme vermutlich aus einem norwegischen Mafia-Krimi, den er einmal gesehen habe.
Erschütterung greifbar
Die Erschütterung im Gerichtssaal war bei diesen Szenen mit Händen zu greifen. Als besonders „verstörend“ empfand es der Vorsitzende Richter, dass der Angeklagte erst schildert, wie er sein Opfer zerteilt, und im gleichen Atemzug auf die Kirschblüte in seinem Garten zu sprechen kommt.
Der Kripobeamte von der Soko ließ das Gericht am Schluss seiner Aussage wissen, dass aus seiner Sicht einige Ermittlungsergebnisse zum Tathergang in der Unterkunft des Opfer „in Widerspruch“ zu den Einlassungen des Angeklagten stünden. So sei beispielsweise nicht nachvollziehbar, wie ein seitlicher Kopfschuss zu der Schilderung passe, der Mann sei frontal auf den Angeklagten losgestürmt. Seltsam sei ebenfalls, dass eine Pistolenkugel direkt in der Blutlache lag. Fraglich sei auch, wieso der Angeklagte einen zweiten Schuss abfeuerte, wo sein Gegenüber doch sofort tot war. „Wir können uns keinen Reim drauf machen, wie das vonstatten gegangen sein soll“, so der Zeuge.