Die Länder haben über den Bundesrat auch bei den geplanten Grundgesetzänderungen mitzureden: Nach einer Verabschiedung am kommenden Dienstag im Bundestag braucht es auch in der Länderkammer eine Zweidrittelmehrheit.
Kommunen
Der Städte- und Gemeindebund erwartet, dass die Länder einen Großteil der zusätzlichen Finanzmittel an die Kommunen weitergeben. "Städte und Gemeinden wissen sehr genau, welche Infrastrukturmaßnahmen bei Straßen, Schulen, Brücken oder sonstigen Bereichen prioritär angegangen werden müssen", sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Der Präsident des Landkreistags, Achim Brötel (Neckar-Odenwald-Kreis, CDU), forderte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe eine Verdreifachung des kommunalen Umsatzsteueranteils. "Damit könnten die Landkreise, Städte und Gemeinden nämlich sehr viel mehr anfangen als mit einem großen Investitionsprogramm, bei dem der Bund die Bedingungen aufstellt und das möglicherweise dann noch nicht einmal die drängendsten kommunalen Bedarfe trifft", sagte er.
Wirtschaft und Ökonomen
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer mahnte, ohne konsequente Reformen bleibe die Wirtschaft schwach, und die zusätzlichen Kredite könnten sich zu einer enormen Belastung auftürmen. Nötig seien schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Veronika Grimm vom Sachverständigenrat für Wirtschaft ("Wirtschaftsweise") sagte der "Welt": "Die Verhandlungspartner stehen jetzt unter großem Druck, wachstumsfördernde Strukturreformen zu beschließen." Die Voraussetzungen dafür seien nicht gut, wenn man alles mit Geld zukleistern könne.
Gewerkschaften
Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi lobte die Einigung. "Die möglichen Koalitionäre müssen daraus jetzt ein überzeugendes Programm für sichere Beschäftigung und nachhaltige Wirtschaft machen. Wir werden weiter kritisch begleiten, dass dabei soziale Rechte und Sicherheit nicht infrage gestellt werden", erklärt sie.
Was ist genau geplant?
Außer der Lockerung der Schuldenbremse für die Länder noch dies:
- Verteidigung, Zivilschutz, Cybersicherheit und Nachrichtendienste: Ausgaben dafür sollen nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des BIP – also etwa 44 Milliarden Euro – unter die Schuldenbremse fallen. Alles darüber Hinausgehende soll beliebig aus Krediten finanziert werden dürfen.
- Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität: Ein nicht der Schuldenbremse unterliegendes Sondervermögen soll dafür mit 500 Milliarden Euro aus Krediten gefüttert werden. Der Sondertopf soll für zwölf Jahre zur Verfügung stehen.
Wie geht es weiter?
- Am Sonntag tagt der Haushaltsausschuss und gibt eine Beschlussempfehlung für den Bundestag ab.
- Am Dienstag soll das Plenum das Vorhaben beschließen.
- Am Freitag tagt der Bundesrat.
- Am 24. März sollen die Arbeitsgruppen der Koalitionsverhandlungen ihre Textvorschläge für den Koalitionsvertrag vorlegen, danach befasst sich die kleinere Steuerungsgruppe damit.
- Am 25. März konstituiert sich der neue Bundestag.
- Am 20. April ist Ostersonntag: Ostern ist der späteste Termin, bis zu dem Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) eine Regierung gebildet haben will.