Regio Gefälschte Befreiung von der Maskenpflicht

Die Oberbadische
 Foto: Die Oberbadische

Regio - Ohne Mund-Nasen-Schutz (MNS), aber mit augenscheinlich gefälschter Befreiung von der Maskenpflicht war ein 42-Jähriger am Sonntag in einem Regionalzug unterwegs. Er wurde durch die Bundespolizei angezeigt und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert - allerdings nicht wegen des fehlenden MNS: Bei der Überprüfung seiner Personalien hatte sich herausgestellt, dass gehen den Mann drei Vollstreckungshaftbefehle vorlagne. 

Der 42-jährige Mann wurde im Regionalzug zwischen Waldshut und Rheinfelde von einem auf dem Weg zum Dienst befindlichen, uniformierten Beamten der Landespolizei angesprochen, da er nicht den vorgeschriebenen MNS trug. Daraufhin händigt der deutsche Staatsangehörige eine Befreiung von der Maskenpflicht aus, bei der es sich allerdings augenscheinlich um eine Fälschung handelte. Zudem verfügte der 42-Jährige nicht über einen gültigen Fahrschein.

Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung wurde der Mann an die Bundespolizei übergeben. Bei der Überprüfung stellte die Streife dann drei Vollstreckungshaftbefehle wegen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz und vier Aufenthaltsermittlungen wegen Erschleichen von Leistungen und Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz fest.

Durch die drei Haftbefehle waren Geldstrafen von insgesamt 16.325 Euro zu vollstrecken, ersatzweise 145 Tage Freiheitsstrafe.

Da der 42-Jährige die Geldstrafen nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und Erschleichens von Leistungen hat die Bundespolizei nun ein Strafverfahren eingeleitet.

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