Regio Mit Nachtzielgeräten die Biber aufspüren

sda
Der Biber richtet auch Schäden an. Foto: Viktor Krieger

Aargau will vom Bund mehr Geld für Verhütung von Biberschäden.

Die Aargauer Regierung verlangt verschiedene Änderungen zum Entwurf der neuen, nationalen Jagdverordnung. Wie beim Wolfsschutz soll der Bund bei der Verhütung von Biberschäden 80 Prozent der Kosten übernehmen. Auf der Jagd soll Bleimunition verboten, dafür Hilfsmittel wie Nachtzielgeräte generell zugelassen werden.

Der Regierungsrat begrüße die vorgeschlagenen Änderungen der Jagdverordnung grundsätzlich, teilte die Aargauer Staatskanzlei mit. Es sei richtig, dass Biber reguliert werden sollen, wenn sie erhebliche Schäden anrichteten, eine Gefährdung von Menschen darstellten und sich dies nicht durch zumutbare Maßnahmen verhüten lasse.

Allerdings verlangt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung mehr Geld. Wie beim Wolfsschutz soll der Bund 80 Prozent für die Bibermaßnahmen zahlen, nicht nur 30 Prozent wie vorgeschlagen.

Tierleid vermindern

Um den Jägern ihre Aufgabe zu erleichtern, beantragt der Regierungsrat, Nachtzielgeräte und Gerätekombinationen mit vergleichbarer Funktion nicht nur bei der Wildschweinjagd zuzulassen. Damit könnten „zu regulierenden Wildtiere“ auch in der Nacht tierschutzgerecht erlegt werden und Fehlabschüsse und Tierleid vermindert werden, heißt es. Zudem sinke so auch der administrative Aufwand für Ausnahmebewilligungen.

Entgegen dem Vorschlag des Bundes ist die Aargauer Regierung dafür, das Verbot von Schalldämpfern aufzuheben. Damit würden Störungen von Anwohnern aber auch anderer Wildtiere, Jagdhunde sowie Nutz- und Haustieren vermindert. Und es erleichtere den Abschuss mehrerer schadstiftender Tiere nacheinander.

Verboten werden soll hingegen bleihaltige Kugelmunition. Es stünden genügend bleifreie Optionen zur Verfügung, schreibt die Regierung.

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