Wie die Stadtverwaltung Rheinfelden mitteilt, erfolgte in vier Fällen keine oder keine ausreichende Kontrolle der Ausweispapiere durch die Verkäufer, obwohl ein entsprechender Hinweis durch das Kassensystem angezeigt worden war. Die Verstöße wurden deshalb zur Anzeige gebracht.
„Das Ergebnis ist sehr unbefriedigend und zeigt leider deutlich, dass wir in unseren Bemühungen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes nicht nachlassen dürfen“, bilanziert der Leiter des Ordnungsamtes, Dominic Rago. Deshalb sollen in Zukunft die Kontrollen auch verstärkt werden – zumal langfristig alle Beteiligten eine „Null-Verkaufsquote“ anstreben.