Rheinfelden Auf dem Markt gilt Maskenpflicht

Die Oberbadische
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Corona-Verordnung: Steigt die Zahl der Neuinfektionen, könnten weitere Maßnahmen folgen

Die Stadt Rheinfelden behält sich den Erlass von strengeren Regeln per Allgemeinverfügung vor, sollte die Zahl der Covid 19-Neuinfektionen weiterhin ansteigen. Ansonsten gilt auch in der Löwenstadt die am Samstag von der Landesregierung ausgerufene Corona-Warnstufe drei samt entsprechender Verordnung.

Rheinfelden. Ab sofort gilt eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum, beispielsweise in der Fußgängerzone oder auf Marktplätzen, sobald der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. „Gerade in der Fußgängerzone ist bei uns aufgrund der aktuellen Baustelle oder an anderen Engstellen der Mindestabstand nicht einzuhalten. Daher appelliere ich an jeden Einzelnen: Tragen Sie einen entsprechenden Mund-Nasen- Schutz“, wird Oberbürgermeister Klaus Eberhardt in einer Pressemitteilung zitiert. Für die Wochenmärkte, wo man sich zwangsläufig näherkommt, gilt ab sofort eine „Maskenpflicht“. Der Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Regeln entsprechend kontrollieren.

Vorgehen im Rathaus

Ebenso sieht die neue Corona-Verordnung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Einrichtungen vor, sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können. Entsprechend gilt ab sofort, wie die Stadtverwaltung bekannt gibt, im Bürgerbüro, im Rathaus, im sozialen Kompetenzzentrum, in der Stadtbibliothek, im Jugendhaus sowie in der Tourist-Info eine Maskenpflicht. „Sollten die Zahlen im Landkreis Lörrach die kritische Grenze von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche überschreiten, dann würden wir auch wieder das Bürgerbüro für den Publikumsverkehr schließen und auf das System ’Vorsprache auf Termin’ umstellen“, erklärt das Stadtoberhaupt. Dieses System habe sich in der „heißen Phase“ bewährt und gezeigt, dass die Verwaltung auch in „Corona-Zeiten“ für den Bürger erreichbar sei.

Kultur findet weiter statt

Da für Veranstaltungen aus dem Kulturbereich eine eigene Verordnung mit einer maximal zulässigen Besucherzahl von 500 Personen gilt, können die kommenden Kabarettabende und Lesungen wie geplant stattfinden. „Das Kulturamt hat hier sehr umsichtig bereits von Beginn an mit maximal 150 Personen im Bürgersaal sowie einem guten Hygienekonzept geplant“, lässt der Oberbürgermeister wissen. Alleine der Schauraum werde ab sofort geschlossen.

Kritischer Ausblick

Die Stadtverwaltung beobachtet das Infektionsgeschehen nach eigenen Angaben sehr genau und rechnet in den kommenden Tagen auch noch mit weiteren Verordnungen durch das Land. „Wir müssen insbesondere unsere älteren Mitmenschen schützen. Denn die Erfahrungswerte zeigen, dass hier die Krankheitsverläufe schwer verlaufen“, betont das Stadtoberhaupt.

Die sogenannte 24-Stunden-Regelung für den Grenzverkehr, die die Landesregierung beschlossen hat, begrüßt er ausdrücklich. „Ich weiß, dass es auch Stimmen gibt, die in der aktuellen Situation den Besuch unserer Nachbarn in den Einkaufsmärkten kritisch sehen. Ich möchte aber allen in Erinnerung rufen, welche schlimmen menschlichen Schicksale mit der Grenzschließung im Frühjahr verbunden waren“, mahnt Eberhardt.

Weitere Informationen: www.rheinfelden.de

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