Die Stadt hält das Vorhaben auf einer Fläche von insgesamt 3000 Quadratmetern, davon zwei Drittel als reine Sportfläche, für genehmigungsfähig in dem hier bestehenden Gewerbegebiet in der Peter Krauseneck-Straße. „Gerade im Gewerbegebiet hätte ich mir durchaus etwas anderes vorstellen können“, monierte die SPD-Gemeinderätin. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt klärte jedoch auf, dass Fitness-Studios sehr wohl in Gewerbegebieten zulässig sind. „Ich erkenne auch keine unerwünschte Konzentration“, sagte er. Die Stadt habe also baurechtlich keine Handhabe, die beabsichtigte Umnutzung abzulehnen.
Dass nun in einem Radius von 500 Metern die vierte Sportstätte dieser Art entstehen soll, erzeuge zwar Konkurrenz, sei aber nicht zu verhindern. „Im Übrigen hat ein Antragsteller einen Rechtsanspruch darauf, dass er binnen acht Wochen einen Bescheid bekommt“, so der OB.