Rheinfelden Bald ein neues Fitness-Studio?

Die Oberbadische
In einem Teil des ehemaligen OZ Druck-Gebäudes soll ein Fitness-Studio entstehen.                     Foto: Gerd Lustig Foto: Die Oberbadische

Bauausschuss: Ansiedlung im Gewerbegebiet zulässig

Rheinfelden (lu). „Was die Nagelstudios in der Innenstadt sind, das sind wohl künftig die Fitness-Studios im Gewerbegebiet“, frotzelte Karin Paulsen-Zenke (SPD) in der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. Zuvor hatte Christian Rooks, Leiter der Baurechtsabteilung der Stadt, darüber informiert, dass ein Teil des ehemaligen OZ Druck-Gebäudes in ein Fitness-Studio umgenutzt werden soll.

Die Stadt hält das Vorhaben auf einer Fläche von insgesamt 3000 Quadratmetern, davon zwei Drittel als reine Sportfläche, für genehmigungsfähig in dem hier bestehenden Gewerbegebiet in der Peter Krauseneck-Straße. „Gerade im Gewerbegebiet hätte ich mir durchaus etwas anderes vorstellen können“, monierte die SPD-Gemeinderätin. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt klärte jedoch auf, dass Fitness-Studios sehr wohl in Gewerbegebieten zulässig sind. „Ich erkenne auch keine unerwünschte Konzentration“, sagte er. Die Stadt habe also baurechtlich keine Handhabe, die beabsichtigte Umnutzung abzulehnen.

Dass nun in einem Radius von 500 Metern die vierte Sportstätte dieser Art entstehen soll, erzeuge zwar Konkurrenz, sei aber nicht zu verhindern. „Im Übrigen hat ein Antragsteller einen Rechtsanspruch darauf, dass er binnen acht Wochen einen Bescheid bekommt“, so der OB.

Derweil zeigt sich aber ein unmittelbarer Nachbar nicht mit den Plänen einverstanden und hat mittels eines Anwaltes eine Petition beim baden-württembergischen Landtag eingereicht. Diesem Verfahren sieht Baurechtsamtschef Rooks indes gelassen entgegen. Denn in der Petition geht es um die Einhaltung der Seveso-Richtlinien, zumal das Projekt im so genannten Störfallradius liegt. Ziel der Petition ist es, einen externen Blick auf die Sach- und Faktenlage zu bekommen.

Derweil hatte auch das Regierungspräsidium Freiburg im bisherigen Verlauf des Verfahrens grünes Licht für die Umnutzung signalisiert – mit einer Auflage. Eben aufgrund der Lage im Störfallradius muss während des Sportbetriebs in der Halle mindestens eine Person anwesend sein, die hinsichtlich der Störfallproblematik eine Sicherheitsschulung absolviert hat..

Letztlich ließ der OB die Kritik nicht gelten, in dem Gewerbegebiet werde kein neues Gewerbe angesiedelt. In einem Teil des OZ Druck-Gebäudes sei inzwischen „eine schöne Firma aus Weil am Rhein“ eingezogen, was er als Erfolg der Wirtschaftsförderung wertete.

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