Rheinfelden Bauvorhaben nach Rechtslage

Die Oberbadische
Das Gelände für die Bauvorhaben zwischen Nägelestraße und Hauptstraße. Befürchtet werden eine zu dichte Bebauung und mangelnde Entwässerungsmöglichkeiten. Foto: Heinz Vollmar Foto: Die Oberbadische

Ortschaftsrat: Ortsmitte I: Räte sprechen von Hinhaltetaktik

Rheinfelden-Herten (mv). Die Bauvorhaben in der Nägelestraße, der Augster und der Tanzmattstraße entsprechen geltender Rechtslage und können auch realisiert werden. Lediglich in der Nägelestraße muss noch eine Entwässerungsgenehmigung vorgelegt werden.

In der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Herten waren die Bauvorhaben am Montag erneut Thema, nachdem sich zuvor Vertreter der Fraktionen sowie Ortsvorsteher Frank-Michael Littwin mit Vertretern der Baurechtsbehörde, dem Tiefbauamt sowie mit Oberbürgermeister Klaus Eberhardt in der Sache getroffen hatten.

In der Sitzung verlas der Ortsvorsteher eine ausführliche Stellungnahme der Baurechtsbehörde. Danach können Bauvoranfragen auch dann genehmigungsfähig sein, wenn die technische Erschließung bei Einzelvorhaben geprüft und von der Tiefbauabteilung als vertretbar bewertet wird. Dies gilt insbesondere, wenn die Bauvorhaben nach dem umstrittenen Paragraph 34 Baugesetzbuch zu bewerten sind und sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

SPD-Fraktionssprecher Nico Kiefer bemerkte dazu, dass man als wichtigste Info aus den Gesprächen mit der Verwaltung mitgenommen habe, dass der Bebauungsplan „Herten Ortsmitte I“ tatsächlich noch kommt. Den Bebauungsplan erachtet der Ortschaftsrat als besonders wichtig, um entsprechende Eckpunkte für das Bauen in der Ortsmitte festzulegen. In Bezug auf die anstehende Kanalsanierung und die Folgen für künftige Bauvorhaben sprachen sich die Ortschaftsräte dafür aus, dass der Bebauungsplan mit dem Ende der Kanalarbeiten in der Bahnhofstraße rechtskräftig wird.

Hinhaltetaktik vorgeworfen

Harsche Kritik äußerte CDU-Ortschaftsrätin Sabine Hartmann-Müller an der Entstehungsgeschichte des Bebauungsplans. Sie warf der Verwaltung Hinhaltetaktik vor. Frank Vogt von den Freien Wählern forderte ein festes Datum für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans von Seiten der Verwaltung.

Für die aktuelle rechtliche Situation hat der künftige Bebauungsplan indes nur bedingte Auswirkungen. Grundsätzlich dürften bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans aufgrund mangelnder Kanalkapazitäten Bauvorhaben nicht mehr genehmigt werden. Technische Finessen wie der Einbau von sogenannten Retentionszisternen können Baugenehmigungen aber dennoch herbeiführen. Eine Retentionszisterne ist eine Art Puffertank, der überschüssiges Regenwasser aufnimmt und kontrolliert abgibt.

Die Ortschaftsräte fordern seit langem konkrete Regelungen in einem Bebauungsplan „Herten Ortsmitte I“, der unter anderem Vorgaben zu Grundflächenzahlen und Geschosszahlen macht.

Da dieser Bebauungsplan noch nicht vorliegt, lassen sich Bauvorhaben auch in Bezug auf die Entwässerungsproblematik nach wie vor „durch ein Hintertürchen“ genehmigen, ein Missstand, so die einhellige Meinung des Ortschaftsrates Herten.

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