Der 40-Jährige hat 19 Einträge in seinem Vorstrafenregister stehen. Darunter mehrere Verkehrsdelikte, aber auch einen Fall von schwerem Bandendiebstahl mit rund 20 einzelnen Diebstählen. Dafür war dieser Beschuldigte zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein Rest der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt – die war im Januar 2020 noch nicht abgelaufen. Diese Taten sind aber bereits vor mehr als zwölf Jahren geschehen.
Die Staatsanwältin zeigte sich entsetzt darüber, dass die beiden Männer ausgerechnet einen Bekannten bestohlen hatten. Zumal dieser dem 40-Jährigen geholfen hätte, in Deutschland Fuß zu fassen. Sie beantragte für den älteren Täter eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, die angesichts der Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.
Auch der jüngere Angeklagte war bereits einmal wegen Diebstahls verurteilt worden. Die Staatsanwältin beantragte, den Angeklagten nach Jugendstrafrecht schuldig und eine Vorbewährung auszusprechen. Dabei wird erst nach einer Bewährungszeit darüber entschieden, ob eine Jugendstrafe verhängt wird. Der Verteidiger des 40-Jährigen votierte für eine Bewährung, da sein Mandant in geordneten Verhältnissen lebe.
Der Verteidiger des 20-Jährigen wies darauf hin, dass ohne das umfassende frühe Geständnis der erste Einbruch nicht hätte zugeordnet werden können.
Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Amtsrichter Jens Münch verurteilte den älteren Angeklagten zu 17 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Bewährungsauflage von 1500 Euro. Der andere Angeklagte wurde zu einer Geldauflage nach Jugendstrafrecht von ebenfalls 1500 Euro verurteilt.