Rheinfelden Beim Bekannten zweimal ausgeräumt

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Die Männer, die in die Pizzeria einbrachen, ließen nicht nur Geld, sondern auch Lebensmittel mitgehen. Foto: Pixabay

Gericht: Zwei Männer, die in eine Rheinfelder Pizzeria einbrachen, sind selbst Pizzabäcker

Rheinfelden - Gleich zweimal im Abstand von rund fünf Wochen haben zwei Männer in eine Pizzeria in Rheinfelden eingebrochen. Dort stahlen sie Bargeld sowie hochwertige Lebensmittel. Jetzt standen die Täter, zur Tatzeit 40 und 20 Jahre alt, vor dem Jugendschöffengericht in Lörrach. Das Urteil: Eine Bewährungsstrafe von 17 Monaten beziehungsweise eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro.

Weil der eine Angeklagte während der Tat noch Heranwachsender war, wurde die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht geführt.

Die erste Tat geschah am 16. Januar des vergangenen Jahres zur Nachtzeit. Die beiden voll geständigen Männer waren in die Pizzeria eingedrungen, indem sie eine Tür aufgebrochen hatten. In dem Restaurant öffneten sie gewaltsam eine weitere Holztür und stahlen aus dem Lagerraum hochwertige Lebensmittel im Wert von etwa 2000 Euro. Ferner nahmen sie die Tageseinnahmen von etwa 2900 Euro mit.

Am 24. Februar brachen die beiden Männer dann erneut in die Pizzeria ein. Wieder drangen sie über eine Eingangstür in das Lokal ein – diesmal sogar am Nachmittag gegen 17 Uhr. Der Schaden: rund 2300 Euro.

Was die Täter nicht wussten: Auf Anraten der Polizei hatte der Besitzer der Pizzeria nach dem ersten Einbruch eine Überwachungskamera eingebaut. Nun waren die beiden Männer „live“ zu sehen, wie sie in aller Ruhe Lebensmittelkartons aus dem Lokal trugen. Noch größer war die Überraschung dann, als der Pizzeriabesitzer die Aufnahmen sah: Er kannte die beiden Männer – und beide sind Pizzabäcker. Der ältere Angeklagte arbeitet in einem Ort am Hochrhein im Landkreis Waldshut-Tiengen, der andere jenseits der Schweizer Grenze.

Die zeitgleich im Nachbarlandkreis und der Schweiz durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen förderten einen Teil der gestohlenen Lebensmittel und Bargeld zutage. Zudem ergab sich aus den Geodaten im Handy des älteren Täters, dass er zu beiden Tatzeitpunkten im Bereich der Pizzeria in Rheinfelden gewesen war.

Beide Beschuldigte gaben gleich nach der Festnahme die Diebstähle zu. Die Aufnahmen der Überwachungskamera wurden auch im Gerichtssaal während der Hauptverhandlung vorgeführt.

Beide Angeklagten keine unbeschriebenen Blätter

Der 40-Jährige hat 19 Einträge in seinem Vorstrafenregister stehen. Darunter mehrere Verkehrsdelikte, aber auch einen Fall von schwerem Bandendiebstahl mit rund 20 einzelnen Diebstählen. Dafür war dieser Beschuldigte zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein Rest der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt – die war im Januar 2020 noch nicht abgelaufen. Diese Taten sind aber bereits vor mehr als zwölf Jahren geschehen.

Die Staatsanwältin zeigte sich entsetzt darüber, dass die beiden Männer ausgerechnet einen Bekannten bestohlen hatten. Zumal dieser dem 40-Jährigen geholfen hätte, in Deutschland Fuß zu fassen. Sie beantragte für den älteren Täter eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, die angesichts der Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.

Auch der jüngere Angeklagte war bereits einmal wegen Diebstahls verurteilt worden. Die Staatsanwältin beantragte, den Angeklagten nach Jugendstrafrecht schuldig und eine Vorbewährung auszusprechen. Dabei wird erst nach einer Bewährungszeit darüber entschieden, ob eine Jugendstrafe verhängt wird. Der Verteidiger des 40-Jährigen votierte für eine Bewährung, da sein Mandant in geordneten Verhältnissen lebe.

Der Verteidiger des 20-Jährigen wies darauf hin, dass ohne das umfassende frühe Geständnis der erste Einbruch nicht hätte zugeordnet werden können.

Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Amtsrichter Jens Münch verurteilte den älteren Angeklagten zu 17 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Bewährungsauflage von 1500 Euro. Der andere Angeklagte wurde zu einer Geldauflage nach Jugendstrafrecht von ebenfalls 1500 Euro verurteilt.

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