Rheinfelden - Ein schwieriges Thema steht für den Gemeinderat morgen zur Beratung an: die Zukunft des Bürgerheims. Kostenträchtig ist es außerdem.
Verordnung schreibt künftig Einzelzimmer vor / Investition 15,8 Millionen Euro
Rheinfelden - Ein schwieriges Thema steht für den Gemeinderat morgen zur Beratung an: die Zukunft des Bürgerheims. Kostenträchtig ist es außerdem.
Im Hintergrund steht die Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO).
Heimbauverordnung des Landes
Diese Vorschrift schreibt nämlich seit dem Jahr 2009 Einzelzimmer für die Betreuung von Senioren vor. Auf diese Weise soll deren Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität gewahrt werden. Neu gebaute Einrichtung müssen sich an diese Vorschrift seit dem Erlass halten, für jene, die vor dem Erlass schon in Betrieb waren, galt eine zehnjährige Übergangsfrist, die im August abgelaufen ist. Rheinfelden aber konnte eine Verlängerung erreichen, die zum Jahresende 2024 läuft.
Lösungssuche erweist sich als langwierig
In der Löwenstadt suchen die politischen Gremien, Stadtverwaltung und die Heimleitung schon seit rund drei Jahren nach einer Lösung, wie den Auflagen Genüge geleistet werden kann. Dabei ergab sich, dass die bevorzugte Lösung die von der Heimaufsicht geforderte separate Erschließung der Wohngruppen nicht möglich gewesen wäre. Zudem wäre der Flächenverbrauch mit 74 Quadratmetern pro Bewohner sehr groß gewesen. Es musste also eine neue Planung erstellt werden.
Neubau nach Abriss und Erweiterung
In seiner morgigen Sitzung wird diese dem Gemeinderat vorgestellt. Sie sieht den Abriss des Flügels, in dem derzeit das betreute Wohnen untergebracht ist, entlang der Pestalozzistraße vor. Er wird durch einen Neubau mit sechs Wohngruppen mit jeweils 15 Plätzen ersetzt. Der gegenüberliegende Bau B wird an seinem südlichen Ende um neun Plätze erweitert, sodass auch hier neun 15er-Wohngruppen entstehen. Erhalten bleibt die Cafeteria. Sie wird mit den beiden Wohnblöcken verbunden. Zudem erfährt sie eine Aufwertung, da die beiden Blöcke „Ca“ und „Cb“ entlang des Herbert-King-Parks ersatzloch abgebrochen werden. Sie erhält eine Terasse, die sich zum Park hin orientiert.
Speisesaal wird aufgegeben
Ebenfalls abgerissen wird der Bau E, der ursprünglich saniert werden sollte. Dadurch fällt künftig der Speisesaal weg, während die Küche in den Neubau eingeschlossen wird. Der Verzicht auf den Speisesaal ist laut Heimleitung möglich, da die Versorgung der Bewohner in den jeweiligen Wohngruppen erfolgen wird. Und für Feste und dergleichen steht die aufgewerte Cafeteria zur Verfügung.
Höhere Investition, aber auch höherer Zuschuss
Diese neue Planung ist mit 15,8 Millionen Euro an Gesamtkosten teurer als die ursprüngliche Variante. Für sie hätten nur 13,6 Millionen aufgebracht werden müssen. Allerdings wären in diesem Falle nur 7,3 Millionen Euro – also 54 Prozent – refinanzierbar, da nur Neubaukosten „angerechnet“ werden können. Somit hätte das Bürgerheim 6,3 Millionen erwirtschaften oder die Stadt einspringen müssen. Bei der neuen Variante liegt der Refinanzierungsantel bei 92 Prozent, sodass 1,3 Millionen Eigenanteil übrig bleibt.
Ein Stockwerk mehr für Kurzzeitpflegeplätze
Im Zuge der Beratung des Stadtrats über die Zukunft des Rheinfelder Bürgerheims wird noch ein weiterer Punkt zur Sprache kommen: Im Verlauf der Gespräche mit der Heimaufsicht ergab sich der Aspekt, den Neubau um ein Stockwerk höher zu bauen. In dieser Etage könnten 15 Kurzzeitplätze entstehen, die im Kreis dringend gesucht werden. Die Investition in Höhe von 2,4 Millionen Euro ist vollständig über den Pflegesatz refinzierbar.
Termin Gemeinderatssitzung: Donnerstag, 27.Februar, 17 Uhr.