Rheinfelden Damit Spielen nicht zur Sucht wird

Die Oberbadische
Zwei 17-jährige Jugendliche testeten mit Unterstützung dews Präventionszentrum Villa Schöpflin und dem Polizeirevier, ob in Rheinfelder Spilotheken der Jugendschutz eingehalten wird. Vier fielen dabei durch.Foto: zVg Foto: Die Oberbadische

Jugendschutz: Zwei 17-Jährige stellen Rheinfelder Spielotheken auf die Probe / Vier fallen durch

Zwei 17-Jährige machten jüngst in Rheinfelden die Probe aufs Exempel: Kommen sie ohne Probleme in Spielotheken? Es war eine Aktion der Polizei, des Ordnungsamts und des Präventionszentrums Villa Schöpflin in Lörrach.

Rheinfelden. Damit Glücksspiel nicht zum Problem oder gar zur Sucht wird, fördert die Stadt Rheinfelden bereits seit 2017 die Glücksspielprävention insbesondere für Jugendliche durch die Villa Schöpflin. Ein Schwerpunkt der Präventionsmaßnahmen liegt hierbei in der Verhältnisprävention. So fanden in den vergangenen beiden Jahren in Kooperation mit der Polizei und dem Ordnungsamt Rheinfelden verhältnispräventive Aufklärungstouren durch Spielhallen und Gastronomiebetriebe mit Glücksspielangeboten im Stadtgebiet Rheinfelden statt. Dabei wurden die entsprechenden Stellen an die Verantwortung im Bereich des Jugendschutzes erinnert und mit hilfreichen Materialien zur Umsetzung der Einhaltung dessen ausgestattet. In diesem Jahr wurde die Maßnahme gemeinsam mit der Stadt Rheinfelden weiterentwickelt.

Ende August fanden erstmalig im Landkreis Lörrach Überprüfungen des Jugendschutzgesetzes in Spielhallen statt. Laut Jugendschutzgesetz darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Anwesenheit in Spielhallen oder ähnlich vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen nicht gestattet werden.

Zur Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wurden im Vorfeld die beiden jugendlichen Tester mit Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten durch das Präventionszentrum geschult. Sie wurden von der Polizei, dem Ordnungsamt und der Villa Schöpflin während des gesamten Tests begleitet. Das Duo versuchte, in sechs Rheinfelder Spielhallen einzutreten. Sie waren dabei angehalten, bei Nachfrage des Alters wahrheitsgemäß zu antworten und bei Aufforderung den Personalausweis zur Kontrolle auszuhändigen.

Bei vier von sechs Spielhallen konnten die Jugendlichen ohne Weiteres eintreten und sich in den Räumlichkeiten aufhalten, ehe die Situation diskret durch die Amtsvertreterinnen aufgelöst wurde. Zwei Spielhallen erhielten ein Lob für die Eintrittsverweigerung. Gegen die anderen drei Angestellten sowie einen Betreiber der Spielhallen wurde nun aufgrund des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz ein Bußgeldverfahren durch das Ordnungsamt eingeleitet. Alle Mitarbeiter der getesteten Spielhallen werden von der Villa Schöpflin zu einer kostenlosen und freiwilligen Schulung zum Thema „Jugendschutz und Glücksspiel“ eingeladen.

Ziel der Tests zur Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist es, die Angestellten sowie die Betreiber der Spielhallen für den Jugendschutz zu sensibilisieren, an die Verantwortung zu appellieren, Schwachstellen aufzudecken und Motivation zur Unterstützung aufzubauen. Die Ergebnisse zeigen, dass es wichtig ist, beim Thema Jugendschutz und Glücksspiel gemeinsam hinzuschauen und Jugendliche vor den Risiken des Glücksspiels zu schützen. Hierbei sind es in erster Linie die Erwachsenen, welche die Verantwortung übernehmen müssen, denn sie stellen diese für Kinder und Jugendliche bedenklichen Angebote zur Verfügung.

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