Rheinfelden Abholangebote ab sofort erlaubt

Die Oberbadische
 Foto: Kristoff Meller

Leichte Lockerungen für Händler und Kunden / Notbetreuung wird nur „sorgsam“ genutzt

Rheinfelden - Nachdem Bund und Länder sich auf eine Verlängerung und teilweise Verschärfung des bestehenden Lockdowns bis zum 31. Januar geeinigt haben, weist die Stadtverwaltung von Rheinfelden auf einige wichtige Punkte in der aktuellen Corona-Verordnung hin.

Anders als im Dezember sind ab sofort wieder Abholangebote im Handel erlaubt. Kunden können so im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhändler bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen. Der Handel trägt dabei die Verantwortung dafür, dass bei der Abholung möglichst wenig Menschen vor den Läden aufeinandertreffen. 

Rathaus

Bis auf weiteres bleibt das Rheinfelder Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen können Termine für persönliche Vorsprachen vereinbart werden. „Natürlich wünschen auch wir uns eine baldige Rückkehr zum normalen Geschäftsbetrieb“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Er weist aber darauf hin, dass – auch wenn das Rathaus geschlossen ist – alle Mitarbeiter ganz normal ihrer Arbeit nachgehen und auch alle Dienstleistungen angeboten werden.

Schulen und Kindergärten

Auch Schulen und Kitas sind von der Verlängerung des Lockdowns betroffen. Hier plant das Land Baden-Württemberg, falls es die Infektionszahlen zulassen, eine Rückkehr der Grundschulen zum Präsenzunterricht bereits ab 18. Januar. Eine Differenzierung, die von der Verwaltungsspitze sehr begrüßt wird, da die Erfahrungen der vergangenen Monate gezeigt hätten, dass sich gerade die jungen Schüler mit dem „Ersatzunterricht“ schwertäten.

Notbetreuung

Infos und Antragsformulare stehen auf der Homepage www.rheinfelden.de/Notbetreuung zur Verfügung. „Wir haben den Eindruck, dass die Eltern mit diesem Angebot sehr „sorgsam“ umgehen und es nur in Anspruch nehmen, wenn es zwingend erforderlich ist“, berichtet Bürgermeisterin Diana Stöcker aus dem Bereich der Kitas. Gleiches gelte für die Notbetreuung in den Schulen.

Veranstaltungen

Für das Kulturamt heißt es nun erneut, alle Veranstaltungen, darunter auch die beliebte „Lachnacht“, die für den 17. Januar geplant war, abzusagen und umzuplanen. „Es ist für uns zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich, konkrete Aussagen über das Programm der kommenden Wochen und Monate zu machen“, erklärt Kulturamtsleiterin Henrike Fuder.

Stadtbibliothek

Ob die Stadtbibliothek wieder einen Abholservice anbieten darf, ist aktuell noch in der Abklärung. Die neue Corona-Verordnung des Landes erlaubt dies aktuell ausdrücklich nur für Archive und wissenschaftliche Bibliotheken.

Kontrollen

Die Einhaltung der Corona-Verordnung sowie auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Innenstadt wird wie bisher auch von der Polizei und vom Ordnungsdienst kontrolliert. „Wir haben über die Feiertage alles in allem gute Erfahrungen gemacht. Und ich hoffe, dass die Rheinfelder Bevölkerung auch in den kommenden Wochen Verständnis für die Gesamtsituation aufbringt und sich an die Vorgaben hält“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Eberhardt.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading