Stöcker, die dem Tierschutzverein ebenfalls angehört, sagte: „Wenn Hannelore von den Tierschicksalen erzählt, mag ich manchmal gar nicht mehr zuhören. Es ist unglaublich, was manche Menschen den Tieren antun können. Für viele Tiere ist das Tierheim in Rheinfelden der erste Ort, an dem sie Aufatmen und zur Ruhe kommen können.“
Satzungsänderung
Geschlossen stimmte die Versammlung der von Schriftführer Werner Nuß ausgearbeiteten Satzungsänderung zu. Die alte Satzung stammt aus dem Jahr 1968. Wichtigste Änderung ist die Auflösung des Vereins, die nur in einer Mitgliederversammlung mit der festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden kann. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Landestierschutzverband Baden-Württemberg. Neu ist weiter, dass der Vorstand den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Der erste und zweite Vorsitzende sind jeder für sich allein vertretungsberechtigt.