Rheinfelden „Das sollten wir behutsam angehen“

Die Oberbadische
Würden sich drei Schweizer Filialisten mit ihrer Forderung nach einer Beschränkung der Mehrwertsteuer-Freigränze für eidgenössische Kunden durchsetzen, hätte das sicherlich auch Auswirkungen für die Rheinfelder Geschäftswelt wie das Hochrhein-Center am Oberrheinplatz. Archivfoto: Ulf Körbs Foto: Die Oberbadische

Freigrenze: Schweizer fordern Einschränkung / Gewerbevereinsvorsitzender zeigt gewisses Verständnis

Schweizer Filialisten fordern nach eidgenössischen Medien die Einschränkung der Freigrenze für den Einkaufstourismus. Gustav Fischer, Vorsitzender des Rheinfelder Gewerbevereins, mahnt zur Behutsamkeit.

Rheinfelden. Migros, Coop und Manor stellen laut eines internen Papiers der Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IGDHS) die Überlegung an, die bisherige Regelung bei der Mehrwertsteuerrückvergütung für Schweizer Einkäufe in Ausland zu verändern. Sie wollen zwar nicht die Freigrenze für eidgenössische Einkaufstouristen von 300 Euro bei den „Grünen Zetteln“ ersatzlos streichen. Aber sie fordern, dass Schweizer nach ihrem Einkauf im Badischen zumindest bei der Zollabwicklung den heimischen Mehrwertsteuersatz entrichten müssen. Ihr Argument: Auch der Schweiz gehen so weniger Steuereinnahmen durch die Lappen. Was in den Medienberichten nicht erwähnt wird, dass die drei Initiatoren in der jüngsten Vergangenheit nicht mehr die Umsatzzahlen vermelden konnten, an die sie gewöhnt waren.

Der Vorsitzende des Gewerbevereins in Badisch-Rheinfelden, Gustav Fischer, antwortet auf unsere Anfrage eher bedächtig: „Dieses Thema sollte von unserer Seite zurückhaltend angegangen werden.“ Zugleich weiß er auch um die Probleme der Händler jenseits des Rheines. Schließlich werden aus dem schweizerischen Rheinfelden immer wieder Leerstände bei den Geschäften vermeldet. Daher räumt er auch ein: „Es gibt bei mir schon viel Verständnis für die Forderung des Schweizer Detailhandels.“ Er verweis zudem darauf, dass Migros und Coop auch schon mit günstigeren Preisen auf die Situation reagiert haben. Aber er führt auch an: „Dadurch wurde zwar der prozentuale Anstieg des Kaufkraftabflusses verringert, aber in der Summe noch nicht gestoppt.“ Jedoch kommentiert Fischer die Forderung recht vorsichtig, schließlich sei die Faktenlage derzeit noch recht dünn. Allerdings betont Fischer, „dass die Forderung einer Bagatellgrenze unseren Betrieben nicht gut tut.“

Aus Sicht der drei Schweizer Filialisten wäre übrigens die Lösung des Problem aus ihrer Sicht recht einfach zu bewerkstelligen, sogar ohne Volksabstimmung. Sie meinen, eine Ergänzung der Zollverordnung um einen Nebensatz würde genügen. Die bisherige Formulierung „Waren sind bis zu einem Wert von 300 Franken zollfrei, sofern die Waren privat verbraucht oder verschenkt werden“ müsse einfach nur ergänzt werden durch wenn nicht „aktiv die Ausfuhr durch ein ausländisches Zollamt mittels amtlichem Siegel bestätigt wurde“.

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