Die Staatssekretärin im Bundesumweltministerium hatte sich im Landesverkehrsministerium nach dem weiteren Prozedere erkundigt. In der Antwort heißt es, dass die Planung zeitgerecht offen gelegt wurde. Bis Mitte November mussten die Einwenungen dagegen abgegeben werden. Für das kommende Frühjahr ist der Erörterungstermin vorgesehen. Aber die „Dauer vom Erörterungstermin bis zum Planfeststellungsbeschluss könne nicht belastbar abgeschätzt werden“, teilt Schwarzelühr-Sutter mit. Denn es sei weiterhin Ziel, die „Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses bis spätestens Ende 2020 zu erlangen“, heißt es in der Mitteilung weiter. Zu diesem Termin sollen die Bundesautobahnen in den Kompetenzbereich der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und Autobahnen (DEGES) übergehen.
Eine Vorbedingung für die Planfeststellung ist auch die Klärung, ob ab Schwörstadt die Berg- oder die Taltrasse gewählt werden muss. Das wiederum hängt von den Ergebnissen des Gutachtens zu den Heilquellen von Bad Säckingen ab. Hierzu hatte die Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer zuletzt erklärt, kämen die Gutachter zu einem KO-Kriterium in irgendeiner Art, würde direkt mit der anderen Variante geplant (wir berichteten).