Rheinfelden Den Fußgänger einfach übersehen

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Der Unfall mit tragischem Ausgang ereignete sich auf der Kreisstraße zwischen Ottwangen und Adelhausen. Foto: Tim Nagengast

Gericht: Autofahrer nach Unfall bei Adelhausen wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

Rheinfelden-Adelhausen - Ein Fußgänger war am 17. Januar des vergangenen Jahres bei einem Verkehrsunfall auf der Kreisstraße 6333 zwischen Ottwangen und Adelhausen getötet worden. Das Amtsgericht Lörrach verurteilte den 32-jährigen Unfallfahrer am Montag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 2250 Euro und drei Monaten Fahrverbot.

Es war kurz vor 8 Uhr am Morgen. Der in der Gemeinde wohnende Mann hatte seine Kinder zur Schule bringen wollen und war in Eile. In einer lang gezogenen Rechtskurve kurz vor Adelhausen kam ihm ein 70 Jahre alter Mann mit seinem Hund entgegen. Der Mann lief, von Adelhausen kommend, auf der von ihm gesehen linken Straßenseite. Also so, wie die Straßenverkehrsordnung (StVO) dies vorschreibt. Der Fußgänger müsste also das ihm entgegenkommende Fahrzeug gesehen haben. Trotzdem kam es zum Zusammenprall.

Unfallverursacher versucht vergeblich, das Opfer wiederzubeleben

Der 70-Jährige wurde an Bein, Hüfte, Schulter und Kopf so schwer verletzt, dass selbst die sofort eingeleiteten Wiederbelebungsversuche keinen Erfolg hatten. Der Unfallfahrer hatte die Polizei und den Rettungsdienst selbst verständigt und beim Unfallopfer mit Erste-Hilfe-Maßnahmen begonnen. Wie es bei der Gerichtsverhandlung hieß, habe der Mann bereits als Rettungssanitäter gearbeitet. Doch auch trotz des Einsatzes eines Hubschraubers konnte man dem 70-Jährigen nicht mehr helfen.

Der Beschuldigte verweigerte in der Hauptverhandlung jede Aussage. Ein Zeuge war unmittelbar nach dem Ereignis zur Unfallstelle gekommen. Er habe sofort angehalten. Zunächst habe er nur den Fahrer des Unfallwagens gesehen. Erst beim Näherkommen habe er den im Gras liegenden Fußgänger wahrgenommen. „Die Lichtverhältnisse waren okay“, sagte der Zeuge aus. Auf Nachfrage erklärte er, dass man auch ohne Scheinwerferlicht alles habe sehen und erkennen können. Die Straße sei trocken und nicht glatt gewesen.

Eine Zeugin hatte sich einige Tage später bei der Polizei gemeldet. Sie hätte über einen längeren Zeitraum immer mal wieder einen älteren Fußgänger mit Hund beobachtet. Dieser sei nicht am Straßenrand gelaufen, sondern habe provokant stets einen gewissen Abstand zum Straßenrand gehalten. Selbst bei Gegenverkehr habe der Mann keinen Platz gemacht, sondern erwartet, dass die Autos stark abbremsten. Allerdings könne sie nicht genau sagen, ob es sich bei diesen Beobachtungen wirklich um den getöteten Fußgänger gehandelt habe, sagte die Zeugin.

„Schlicht übersehen“

Der den Unfall aufnehmende Polizeibeamte berichtete, dass die Auswertung des Handys des Beschuldigten ergeben habe, dass das Display zum Unfallzeitpunkt ausgeschaltet gewesen sei. Erst beim Absetzen der Notrufe sei es wieder eingeschaltet worden.

„Der Angeklagte hat den Fußgänger schlicht übersehen“, führte die Staatsanwältin aus. Durch dieses Augenblicksversagen sei es zu dem tragischen Unfall gekommen. Sie beantragte eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 50 Euro sowie ein Fahrverbot. Der Verteidiger sprach sich für eine Strafe von 89 Tagessätzen à 25 Euro aus.

Richter Julian Rapp verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 25 Euro, die in Raten bezahlt werden können. Ferner verhängte er ein Fahrverbot von drei Monaten. Der Angeklagte habe es an der erforderlichen Sorgfaltspflicht fehlen lassen.

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