Rheinfelden Der Amtsrichter lässt Milde walten

Die Oberbadische
Ein 42-Jähriger aus Rheinfelden musste sich vor Gericht in Lörrach wegen leichtfertiger Geldwäsche und Beihilfe zum Betrug verantworten. Archivfoto: Ulf Körbs Foto: Die Oberbadische

Prozess: Vorwurf: Leichtfertige Geldwäsche und Beihilfe zum Betrug

Von Gerd Lustig

Rheinfelden. Glimpflich kam ein 42-jähriger Angeklagter vor dem Amtsgericht Lörrach davon. Dem Mann aus Rheinfelden war leichtfertige Geldwäsche und Beihilfe zum Betrug in elf Fällen vorgeworfen worden. Und die Hauptverhandlung bestätigte auch alle Vorwürfe. Doch Richter Arno Frick ließ gleich in mehrfacher Hinsicht Milde walten.

Zum einen verhängte er keine Geldstrafe an sich, sondern nur eine Verwarnung. Und das heißt: Die zu zahlenden 40 Tagesätze zu 30 Euro sind werden lediglich fällig, wenn sich der Angeklagte in einer Bewährumgsfrist von einem Jahr erneut strafbar macht. Der Staatsanwalt hatte zuvor noch eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätze à 50 Euro gefordert, zahlbar in kleinen monatlichen Raten. Und letztlich riet Frick noch, vorsorglich gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Dabei hatte er die berufliche Situation des Beschuldigten im Sinn, die ein sauberes polizeiliches und erweitertes Führungszeugnis erfordert. Da ginge dann schon mal locker ein Dreiviertel Jahr ins Land. „Und in der zweiten Instanz werden viel mehr Urteile eingestellt als am Amtsgericht“, meinte Frick.

Spielsucht, familiäre Probleme mit Trennung von der Ehefrau sowie vor allem Geldnot: All das kam für den Mann aus Rheinfelden Mitte vergangenen Jahres zusammen. Er fand eine Job-Anzeige im Internet, meldete sich – und schon war er im Geschäft. Dass es sich um betrügerische und illegale Geschäfte handelte, will der Angeklagte nicht bemerkt haben. Ein gewisser „Michael“ meldete sich via Internet. Seine Aufgabe bestehe darin, Ware per Versand anzunehmen, sie dann nach Russland, Polen und Großbritannien weiterzuschicken, wurde er ausschließlich über das Internet instruiert. Und er verschickte insgesamt elf Mal Sendungen mit hochwertigen Computer, Kameras, Musikboxen und weitere elektronische Geräte. Dass die Ware durch betrügerische Machenschaften erworben wurden, indem ahnungslose Käufer mittels Kreditkarten bezahlten und nie Ware sahen, kam ihm nicht in den Sinn.

Ob er denn nicht stutzig geworden sei, dass er eigentlich keinen richtigen Auftraggeber und auch keinen Arbeitsvertrag bekommen habe, sondern lediglich über jenen „Michael“ die dubiosen Geschäfte abgewickelt wurden, wollten Staatsanwalt und Richter wissen. „Da hätte bei Ihnen die Alarmglocken schrillen müssen, wenn man Ware ins Ausland weiterverschicken muss“, redete ihm der Amtsrichter ins Gewissen. „Ich wollte doch einfach nur versuchen, Geld zu verdienen und meine Schulden zu bezahlen“, erklärte der Mann auf der Anklagebank. Durch falsche Freunde sei er auf die schiefe Bahn gekommen, und so sei er in Geldnot und psychische Schwierigkeiten geraten.

Positiv beurteilte das Gericht, dass er sich direkt nach der letzten Warenversendung und dem Auffliegen des Schwindels in psychiatrische Behandlung begab – mit Klinikaufenthalt in Emmendingen und anschließender dreimonatiger Reha. „Ich wollte mein Leben wieder in den Griff bekommen“, sagte er. Und offenbar ist ihm das gelungen. Und da wollte der Amtsrichter ihm keine Steine in den Weg legen und gab dem Lageristen jetzt die Chance auf einen ehrlichen Neuanfang.

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