Rheinfelden - Mit der Formulierung „Schritt in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs“ in der seit 18. Mai gültigen Corona-Verordnung haben das Land und das Kultusministerium bei den Eltern von kleinen Kindern Erwartungen und Hoffnungen geweckt, welche die Kommunen jedoch oft nicht erfüllen können. Denn der Rahmen zur Umsetzung ist nicht zuletzt durch die vorgegebene Obergrenze, nach der jede Einrichtung nur maximal 50 Prozent ihrer Plätze in jeder Gruppe belegen darf, eng gesteckt.