Rheinfelden Drittel fällt durch

Die Oberbadische
Bei Testkäufen wurde in fünf von 17 Fällen Alkoholika an Jugendliche abgegeben. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Alkoholtestkäufe: Zum Jugendschutz

Rheinfelden/Schwörstadt. Die Alkoholtestkäufe, die dieser Tage in Rheinfelden und Schwörstadt getätigt wurden, zeigen, dass die Aufklärungsarbeit in den Geschäften ihre Wirkung entfaltet. Dennoch wurde in fünf von 17 Fällen ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.

Bei der Aktion wurde durch das Polizeirevier Rheinfelden sowie das Ordnungsamt der Stadt in Zusammenarbeit mit dem Lörracher Präventionszentrums „Villa Schöpflin“ Alkoholtestkäufe durchgeführt. Insgesamt wurden 17 Geschäfte – Supermärkte, Tankstellen und Getränkemärkte – im Stadtgebiet in Rheinfelden sowie im Ortsteil Herten und in Schwörstadt „getestet“. Nur in fünf Fällen erfolgte keine oder keine ausreichende Kontrolle der Ausweispapiere durch die Verkäufer. „Wir sind auf einem guten Weg“, meinte Dominic Rago, Leiter des Ordnungsamtes. Erklärtes Ziel aller Beteiligten ist langfristig eine „Null-Verkaufsquote“.

Seit 2016 werden zwei Mal im Jahr Alkoholtestkäufe durchgeführt. Dabei gehen Testkäufer im Alter zwischen 16 und 18 Jahren in ausgewählte Geschäfte und verlangen Alkohol.

Wie es funktioniert

Bei den Testkäufen versuchen 16- bis 17-Jährige gezielt Alkoholika zu erstehen, die nach dem Jugendschutz erst ab 18 Jahren sind wie Spirituosen. Die „Einkäufer“ werden jeweils vorher geschult. Zudem müssen sie, sollten sie nach ihrem Alter gefragt werden, korrekt antworten. Auch sind sie verpflichtet, nach Aufforderung ihren Ausweis vorzulegen Während der Aktion halten sich immer Vertreter der „Villa Schöpflin“, des örtlichen Ordnungsamts und der Polizei – in Zivil – im Hintergrund auf.

Konsequenzen

Sollte es zu einem unerlaubten Verkauf kommen, also gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen werden, dann wird ein Bußgeld von rund 300 Euro fällig. Diese Summe kann der Verkäufer aber mindern, wenn er an einer kostenlosen Schulung der „Villa Schöpflin“ teilnimmt. Wer dagegen besteht, bekommt ein Lob. Er wird aber zugleich auch zur Schulung eingeladen.

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