„Es geschah alles einvernehmlich“, hatte der Angeklagte bei der polizeilichen Vernehmung gesagt. Am Tatort hatte er den Polizisten gesagt: „Das ist meine neue Freundin, wir haben nur Sex gemacht“. Die Frau habe ihm überdies gesagt, sie sei 23 Jahre alt. Dass sie so jung war, habe er nicht gewusst. In der Hauptverhandlung verweigerte er seine Aussage.
Auch der Angeklagte stand gehörig unter Alkohol – zurückgerechnet 3,05 Promille.
Der forensische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine Alkoholabhängigkeit. Für eine Intelligenzminderung, Psychose oder hirnorganische Schäden gebe es aber keine Anhaltspunkte. Die Fähigkeit, ein Unrecht zu erkennen, sei zum Tatzeitpunkt nicht eingeschränkt gewesen. Dafür wurde dem Angeklagten eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit zugebilligt, was für das Strafmaß eine Rolle spielen kann.