Rheinfelden „Es geschah alles einvernehmlich“

Die Oberbadische

Prozessauftakt: 41-jähriger Tatverdächtiger der Vergewaltigung angeklagt

Rheinfelden (dr). Am Rande des Dürrenbachs in Oberrheinfelden war es am 18. Juni dieses Jahres zu einer unklaren sexuellen Annäherung gekommen. Ein aufmerksamer Spaziergänger hatte des Nachts die Polizei gerufen. Darum steht ein 41 Jahre alte Tatverdächtiger jetzt wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall in Lörrach vor Gericht.

Da die Geschädigte zum Tatzeitpunkt erst 15 Jahre alt und somit Jugendliche war, wird das Verfahren vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Martin Graf geführt. Da die Psyche und Persönlichkeit der Geschädigten besonders schutzwürdig ist, fand deren Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Laut Anklageschrift wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, an bewusstem Sonntag gegen 1 Uhr auf dem „Schwarzen Weg“ eine junge Frau getroffen zu haben. Die Frau sei augenscheinlich stark betrunken gewesen und hätte mitten im Dürrenbach gehockt. Der Angeklagte habe sie an Land gezogen und auf einer Bank teilweise entkleidet. Sie sei so betrunken gewesen, dass sie zwei Mal von der Bank gefallen sei.

Wenig später sei ein Passant, der nach dem an diesem Wochenende stattfindenden Cityfest Rheinfelden noch eine Runde mit seinem Hund drehen wollte, an der Bank vorbei gekommen. Als Zeuge sagte dieser Mann aus, er hätte undefinierbare Geräusche gehört. Da er stets eine kleine Taschenlampe mit sich führe, hätte er kurz zu der Bank geleuchtet und dabei einen nackten Mann gesehen. Er sei noch einige Meter weitergegangen und dann gestoppt.

Als er eine Frau habe wimmern hören, habe er die Polizei angerufen und gewartet. Nach knapp zehn Minuten sei ein Streifenwagen gekommen. Die Beamten hätten einen Rettungswagen gerufen, der die total betrunkene Frau in ein Krankenhaus in Lörrach gebracht hätte. Der Alkoholtest ergab – zurückgerechnet auf den Tatzeitpunkt – 2,6 Promille. Die Gynäkologin, welche das Opfer noch in der Nacht untersucht hatte, berichtete von einer total apathischen Frau. Diese hätte keine Erinnerung an die durchlebten Vorgänge gehabt und sei währen der Untersuchung immer wieder eingeschlafen.

„Es geschah alles einvernehmlich“, hatte der Angeklagte bei der polizeilichen Vernehmung gesagt. Am Tatort hatte er den Polizisten gesagt: „Das ist meine neue Freundin, wir haben nur Sex gemacht“. Die Frau habe ihm überdies gesagt, sie sei 23 Jahre alt. Dass sie so jung war, habe er nicht gewusst. In der Hauptverhandlung verweigerte er seine Aussage.

Auch der Angeklagte stand gehörig unter Alkohol – zurückgerechnet 3,05 Promille.

Der forensische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine Alkoholabhängigkeit. Für eine Intelligenzminderung, Psychose oder hirnorganische Schäden gebe es aber keine Anhaltspunkte. Die Fähigkeit, ein Unrecht zu erkennen, sei zum Tatzeitpunkt nicht eingeschränkt gewesen. Dafür wurde dem Angeklagten eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit zugebilligt, was für das Strafmaß eine Rolle spielen kann.

Die Verhandlung wurde für zwei Wochen unterbrochen. Wir berichten weiter.

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