Rheinfelden Evonik bezieht Stellung zu Rückforderung

Die Oberbadische
Evonik hat eine Stellungnahme zur Gewerbesteuerrückforderung abgegeben. Foto: zVg Foto: Die Oberbadische

Rheinfelden. Evonik hat zur Rückforderung von Gewerbesteuerzahlungen in Höhe von 3,2

Rheinfelden. Evonik hat zur Rückforderung von Gewerbesteuerzahlungen in Höhe von 3,2 Millionen Euro, die in der jüngsten Rheinfelder Hauptausschusssitzung bekannt wurde (wir berichteten gestern) Stellung bezogen.

Evonik muss wie jedes Unternehmen in Deutschland die Gewerbesteuer im Voraus entrichten. Die Vorauszahlung prognostiziert ein Ergebnis, das erst nach der Wirtschaftsperiode und Abgabe der Steuererklärung tatsächlich vorliegt. Die konkrete Höhe der Gewerbsteuer, die den Kommunen de facto zur Verfügung steht, kann also erst nach Abgabe der Steuerklärung final beziffert werden. Dies kann dazu führen, dass eine Zurückzahlung der im Voraus zu viel gezahlten Gewerbsteuer seitens des zuständigen Finanzamtes angewiesen wird. Auch der umgekehrte Fall ist möglich.

Im vorliegenden Fall hatte Evonik für seinen Standort Rheinfelden deutlich zu hohe Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2018 geleistet. Die Gewerbesteuer für 2018 war mit etwa 5,1 Millionen Euro berechnet und vorausgezahlt worden.

Evonik wird in den nächsten Tagen die Steuererklärung für 2018 beim Finanzamt Essen-Süd einreichen. Daraus wird sich eine Rückzahlung für die Stadt Rheinfelden von rund 3,25 Millionen Euro an Evonik ergeben.

Zu einem ähnlichen Effekt war es bereits 2017 gekommen, als das Unternehmen für das Jahr 2016 ebenfalls zu hohe Vorauszahlungen leisten musste, die die Stadt Rheinfelden dann zurückerstattete.

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