Rheinfelden Fehlentwicklung stoppen

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Das Planvorhaben für die Friedrichsstraße schreitet zügig voran. Foto: Gerd Lustig

Bauausschuss: Die Friedrichstraße bekommt einen Bebauungsplan

Rheinfelden - So schleichend, wie sich der Prozess des „Trading Down“ über Jahre in der Friedrichstraße vollzogen hatte, so zügig treibt die Stadt die Pläne voran, der Fehlentwicklung mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes Einhalt zu gebieten.

Die Mitglieder des Gemeinderates und des Bau- und Umweltausschusses ziehen mit der Stadtverwaltung an einem Strang. Nachdem bereits der grundsätzliche Entscheid zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich zwischen Friedrichplatz und Josefskirche vor rund zwei Monaten getroffen worden war – gleichzeitig verbunden mit einer Veränderungssperre – gab der Bau- und Umweltausschuss jetzt grünes Licht für den präsentierten Entwurf und damit auch für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Eingearbeitet wurden in den Plan auch die Erfordernisse, die sich aus der Seveso-Störfallrichtlinie ergeben.

Grundsätzlich sollen mit dem Bebauungsplan in dem 2,7 Hektar großen Plangebiet künftig geordnete Strukturen geschaffen werden. Die Friedrichstraße ist zwar nach wie vor eine der Haupteinkaufsstraßen in Rheinfelden, städtebaulich erwünschte Entwicklungen sind aber aufgrund der Kleinteiligkeit der Gebäudestrukturen und der unterschiedlichen Geschäftslagen nicht unproblematisch. Die Friedrichstraße soll wieder ihre Funktion als Teil des zentralen Versorgungsbereichs erfüllen. Dies soll mittels einer Steuerung der zulässigen Art baulicher Nutzungen künftig gefördert werden.

Allerdings: Die bisherigen Geschäfte und Einrichtungen genießen weitestgehend Bestandsschutz. Das gilt auch für die bestehenden Gaststätten. Die sind zwar seit gut einem Jahr nach einer größeren Razzia und Polizeiaktion geschlossen, weil hier illegale und kriminelle Machenschaften vermutet worden waren. Anträge auf neue Konzessionen liegen der Verwaltung aber bereits vor.

Mit dem künftigen Bebauungsplan sollen indes weitere Schank- und Speisewirtschaften verhindert werden. Das gilt zweifelsohne auch für Glücksspiel- und Vergnügungsstätten, die in Erdgeschosslagen nicht genehmigungsfähig sind.

„Mit dem Bebauungsplan soll die Funktion der Friedrichstraße als Standort für Geschäftslagen gestärkt und gleichzeitig dem beginnenden Trading-Down-Prozess in diesem Gebiet entgegengewirkt werden“, betonte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Bei Geschäftsaufgaben steht grundsätzlich auch die städtische Wirtschaftsförderung beratend und hilfreich zur Seite.

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