Rheinfelden Feldlerche schützen

Die Oberbadische
Die Feldlerche gehört zu den selten gewordenen bodenbrütenden Feldvogelarten.                Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Naturschutz: Gehölze nachgeschnitten

Rheinfelden. Die Stadtverwaltung Rheinfelden informiert darüber, dass im Bereich des Gewerbegebiets Rheinfelden Süd Maßnahmen zur Förderung der Feldlerche durchgeführt wurden und werden. Entlang des Mattenbachs wurden dafür südlich des Hertener Flugplatzgeländes ufernahe Gehölze nachgeschnitten. Ebenso werden die Gehölze entlang der Bahnlinie nordwestlich des Logistik Park Hochrhein nachgeschnitten.

Die Feldlerche selbst gehört zu den selten gewordenen bodenbrütenden Feldvogelarten und besiedelt in Baden-Württemberg überwiegend ackerbaulich dominierte und kulissenarme sowie weitgehend baumfreie Offenlandschaften. Im Bereich des Gewerbegebiets Rheinfelden Süd in Herten befinden sich aktuell die letzten bekannten Brutpaare auf Rheinfelder Gemarkung.

Zur Beobachtung, Erhalt und Förderung der hiesigen Feldlerchenpopulation beauftragte die Stadtplanungs- und Umweltabteilung im Jahr 2010 ein regelmäßiges Monitoring. Dessen Durchführung obliegt einem Ornithologen und Diplom-Biologen, der Ende 2017 zudem im Auftrag der Stadtplanungs- und Umweltabteilung ein Konzept zur Förderung der Feldlerche erarbeitet hat, das von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Lörrach begrüßend bestätigt wurde.

Im Rahmen der Untersuchung wurden Flächen identifiziert, die sich nach der Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen – wie zum Beispiel dem Rückschnitt von Gehölzen – als Nistplätze eignen.

Die Feldlerche bevorzugt zur Brut lückenhafte, nicht zu hoch aufwachsende Feldfruchtbestände wie etwa unterschiedliche Sorten von Sommergetreide. Ebenso reagieren die Vögel – wie zahlreiche andere Offenlandarten – empfindlich auf Kulissen und meiden diese in größeren Abständen. Dabei werden nicht nur Gebäude und Siedlungsrandbereiche gemieden, sondern auch Waldränder, Baumreihen, gewässerbegleitende Gehölze, Feldhecken und Feldgehölze in einem Abstand von rund 100 Metern sowie Einzelbäume in einem Abstand von etwa 50 Metern.

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