Rheinfelden Fisher Chemical stellt Planung vor

Ulf Körbs
So stellt sich Architekt Andrew Lockyer den Neubau von Fisher Chemical im Hertner Gewerbegebiet „Sengern“ an der B 34 vor. Foto: zVg/Integral Plan

Bauausschuss: „Es entsteht nicht der Eindruck einer großen Kiste“, versichert Architekt.

Rheinfelden - 100 Meter lang, 61 Meter breit und 16,50 Meter hoch: Die Maße lassen vermuten, der Neubau von Fisher Chemical im Hertener Gewerbegebiet „Sengern“ an der B 34 könnte Schuhkarton-Charakter bekommen.

„Es entsteht nicht der Eindruck einer großen Kiste“, erklärte Architekt Andrew Lockyer bei der Planungsvorstellung am Dienstag dem Rheinfelder Bauausschuss. Dafür sorgen soll auch die Fassadengestaltung mit hochwertigen weißen Metallteilen, die gegeneinander gekippt werden.

Architekt entkräftet Bedenken

Er konnte auch noch andere Bedenken der Ausschussmitglieder ausräumen. So sei eine Dachbegrünung vorgeschrieben, was er auch sehr begrüße, antwortete er auf die entsprechende Frage von Karin Paulsen-Zenke (SPD). Und auf den Vorbehalt wegen der möglichen Verkehrsbelastung erwiderte er, es sei nur mit rund 15 Lastern am Tag zu rechnen, die auf dem Firmengelände nötigenfalls parken könnten. Außerdem gehe es nicht um Versandhänler, sondern um ein „Just-in-Time“-Unternehmen, das minutengenaue Logistikpläne habe.

Lohmann fragt wegen „Brexit“ nach

Internationale Politik brachte Grünen-Sprecher Heiner Lohmann ins Spiel mit seiner Anmerkung: „Was ist, wenn es doch keinen Brexit gibt?“ Spekulationen hierzu wies der Architekt zurück: „Das Gebäude wird gebaut. Das ist eine Unternehmensentscheidung. In Weil am Rhein können wir nicht mehr wachsen, wir wollen aber größer werden.“ Und aus persönlicher Sicht, Lockyer ist Brite, ergänzte er noch: „Ich habe viel eingesetzt, damit der Brexit nicht kommt.“

Zugleich war Lohmann auch voll des Lobes. So fand er das Vorhaben, zwischen den Angestellten-Parkplätze nicht nur mit Bäumen zu begrünen, sondern auch mit Schilfbeeten: „Das finde ich sehr gut.“ Außerdem griff er noch einmal das Thema „Dachbegrünung“ auf. Diese sei auch mit Photovoltaik-Anlagen kombinierbar, teilte er mit.

In der Stellungnahme der Verwaltung heißt es: „Da das Vorhaben auch die bauordnungsrechtlichen Vorschriften einhält, keine nachbarschützende belange berührt werden und die Erschließung ausreichend gesichert ist, kann die Anlage genehmigt werden.

Schallschutzgutachten steht noch aus

Allerdings steht noch die Prüfung des vorliegenden Lärmschutzkonzepts durch das Landratsamt aus. Das beurteilt aber Christian Rooks vom Baurechtsamt als „reine Formalie“. Denn es muss lediglich nachgewiesen werden, dass das Schallschutzgutachten, welches Bestandteil des Bebauungsplans ist, eingehalten wird. Danach wird die Baugenehmigung erteilt, heißt es abschließend in der Vorlage.

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