Rheinfelden Fisher Clinical kann kommen

(mv)
Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Sengern“ in Rheinfelden-Herten haben bereits begonnen. Foto: Vollmar

Bebauungsplan: Ortschaftsrat Herten beschließt Vorschriften für „Sengern“ als Satzung.

Rheinfelden-Herten - Mit den Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet „Sengern“ und das Bauvorhaben des Unternehmens Fisher Clinical Services wurde bereits begonnen. Jetzt hat der Ortschaftsrat Herten auch die entsprechenden Vorschriften als Satzung beschlossen.

Erläutert wurde das umfangreiche Planungswerk in der Sitzung des Ortschaftsrates von Patrick Pauli von der Stadtplanungs- und Umweltabteilung. Er skizzierte die Eckdaten des Bebauungsplans nach der Offenlage und den entsprechenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Danach hätte sich lediglich die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes sehr umfänglich geäußert und einige Änderungsvorschläge bezüglich der Eingriffsregelung im Plangebiet gemacht, so auch das Planungsbüro „faktorgrün“, das mit beteiligt war.

Dickere Substratschicht als vorgesehen

Danach ist für die Dachbegrünung der auf dem Areal entstehenden Flach- und Pultdächer eine größere Substratdicke erforderlich als zunächst vorgesehen. Außerdem soll für die Bepflanzung der Baugrundstücke nunmehr je angefangene 400 Quadratmeter ein Baum gepflanzt werden, geplant waren ursprünglich je 600 Quadratmeter.

Naturschutzbehörde will nur heimische Bäume

Die Untere Naturschutzbehörde legte außerdem Wert darauf, dass nur einheimische Arten aufgeführt werden. Nichtheimische Arten sollen entsprechend aus der Pflanzliste entfernt werden. Im Planungswerk enthalten ist außerdem der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Rheinfelden und der Unteren Naturschutzbehörde, der gewährleisten soll, dass die planungsrechtlichen Vorgaben innerhalb des Bebauungsplans auch eingehalten werden. Stadtplaner Pauli sagte dazu auf Nachfrage, dass dies ein durchaus gängiges Verfahren und bei Vorhaben wie dem Bebauungsplan „Sengern“ durchaus auch üblich sei.

Im Rahmen der Sicherung der CEF-Maßnahmen („continuous ecological functionality-measures“, also „Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion“) im Bereich der Eingriffsregelung wurde bei den planungsrechtlichen Festsetzungen darüber hinaus geregelt, dass an den Gebäuden entsprechende Nistkästen für Fledermäuse, Mauersegler, Schwalben und andere Vogelarten anzubringen sind.

Zahlreiche Gutachten ergänzen Satzung

Zu den Gutachten, die für den Satzungsbeschluss erforderlich waren, zählte Patrick Pauli den Umweltbericht, artenschutzrechtliche Prüfungen, eine Potenzialanalyse für die Feldlerche, eine „Relevanzprüfung“ für Fledermäuse, ein Verkehrs- und ein Lärmgutachten sowie eine Bodenuntersuchung.

Der Satzungsbeschluss erfolgte im Ortschaftsrat Herten einstimmig. Am 21. Februar soll der Bebauungsplan „Sengern“ im Gemeinderat abgesegnet werden.

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