Die Untere Naturschutzbehörde legte außerdem Wert darauf, dass nur einheimische Arten aufgeführt werden. Nichtheimische Arten sollen entsprechend aus der Pflanzliste entfernt werden. Im Planungswerk enthalten ist außerdem der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Rheinfelden und der Unteren Naturschutzbehörde, der gewährleisten soll, dass die planungsrechtlichen Vorgaben innerhalb des Bebauungsplans auch eingehalten werden. Stadtplaner Pauli sagte dazu auf Nachfrage, dass dies ein durchaus gängiges Verfahren und bei Vorhaben wie dem Bebauungsplan „Sengern“ durchaus auch üblich sei.
Im Rahmen der Sicherung der CEF-Maßnahmen („continuous ecological functionality-measures“, also „Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion“) im Bereich der Eingriffsregelung wurde bei den planungsrechtlichen Festsetzungen darüber hinaus geregelt, dass an den Gebäuden entsprechende Nistkästen für Fledermäuse, Mauersegler, Schwalben und andere Vogelarten anzubringen sind.
Zahlreiche Gutachten ergänzen Satzung