„Die Flucht vor der Polizei reicht nicht zu einer Verurteilung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens aus“, meinte der Staatsanwalt. Nach der Abtrennung des Verfahrens gegen den Angeklagten, der ohne Führerschein gefahren war, beantragte er für die beiden anderen Männer einen Freispruch.
Richterin Annegret Lange bestätigte die Freisprüche. Zumal die gefahrenen Geschwindigkeiten nicht gerichtsfest ermittelt werden konnten. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gibt es ein gesondertes Verfahren. Ebenso für die beiden Motorradfahrer, die zum Tatzeitpunkt bereits über 21 Jahre alt waren.