Neben den allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln regelt die Corona-Verordnung für Sportstätten vor allem die maximal zulässige Personenzahl, die sich gleichzeitig im Bad aufhalten darf. Pro Person muss hier sowohl auf der Liegefläche als auch im Wasser eine bestimmte Quadratmeterzahl – in der Regel zehn Quadratmeter – zugrunde gelegt werden. Um die Einhaltung der Abstandsregel beim Badebetrieb besser gewährleisten zu können, hat sich der Leiter der Bäderbetriebe, Daniel Klein, bei den größeren Becken für die alternativ mögliche „Bahnenregel“ entschieden. Hier dürfen beispielsweise im 50 Meter-Becken pro Bahn maximal zehn Personen schwimmen. Da ein Aufschwimmen oder Überholen nicht erlaubt ist, wird das Becken in einen Bereich für schnellere und einen Bereich für langsamere Schwimmer unterteilt. Insgesamt dürfen sich vorerst maximal 1500 Personen im Freibad aufhalten. Die Begrenzung der Besucherzahl wird regelmäßig ausgewertetund könnte unter Einhaltung der Corona-Verordnung im Verlauf der Freibadsaison erhöht werden.
Anmeldung und Personendatenerfassung