Exakt 3.05 Meter: Das ist die Mindestbreite, die laut Straßenverkehrsordnung an unübersichtlichen und engen Stellen frei bleiben muss. „Die Leute machen das sicher meist nicht mit Absicht, wir wollen die Mindestbreite von 3.05 Meter daher ins Bewusstsein holen“, erklärt der Feuerwehrkommandant. Das sei dann auch keine Willkür, Gängelung oder etwa Abzocke. „Wir möchten ja nur sicherstellen, dass im Ernstfall kein Fahrzeug unnötig im Weg stehtund wir ungehindert an die Einsatzstelle kommen“, so Müller. Gemeinsam mit dem Ordnungsamtsleiter verweist er daher darauf, dass künftig der Gemeindevollzugsdienst verstärkt ein Auge drauf haben werde, dass auch an engen Stellen vorschriftsmäßig geparkt wird. „Wir appellieren ganz einfach an die Rücksicht der Menschen“, hieß es.