Rheinfelden Freies Durchkommen für die Retter

Die Oberbadische
Wenn keine 3,05 Meter Platz sind, droht eine Geldbuße in Höhe von 15 Euro, erläuterte Ordnungsamtsleiter Dominic Rago während der Kontrollfahrt der Rheinfelder Rettungsorganisationen am Montag. Foto: Gerd Lustig Foto: Die Oberbadische

Kontrollfahrt: 3,05 Meter müssen laut Straßenverkehrsordnung frei bleiben, sonst drohen 15 Euro Buße

Freie Durchfahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge: An diesem Thema bleiben Feuerwehr, Rettungsdienst und natürlich auch das städtische Ordnungsamt dran. Sowohl Stadtkommandant Dietmar Müller, Ordnungsamtschef Dominic Rago als auch Alexander Gutmann, dem Leiter des DRK-Rettungsdienstes, liegt viel daran, dass im Falle eines Falles Wege und Straßen entsprechend frei sind.

Von Gerd Lustig

Rheinfelden. Am Montag Abend haben sie ihre Ankündigung wahr gemacht. Drei Stunden sind sie am Montag mit großer Drehleiter, Kranken- und Notarztwagen durch mehrere Ortsteile und durchs Stadtgebiet gefahren, um etwaige neuralgische Punkte und Stellen aufzuspüren. Bei der ersten Kontrollfahrt waren die Ortsteile Nollingen, Herten und Degerfelden sowie auch ein Teil der Innenstadt dran. In einer zweiten Aktion kommen auch Minseln, Karsau, Eichsel, Adelhausen und der restliche Teil der Innenstadt dran.

„Noch kommen Autofahrer, die Wege versperren oder an zu engen Stellen parken, glimpflich davon“, machte Ordnungsamtsleiter Rago deutlich. Und das heißt: Am Montag wurden bei Verstößen lediglich Info-Zettel an die Wundschutzscheibe gehängt, um auf die Behinderung der Durchfahrt von Einsatzfahrzeuge aufmerksam zu machen. Und das war auch bei der montäglichen Kontrollfahrt der Fall, unter anderem im Linsenbachweg, im Reinenbächle, in der Augster Straße oder auch im Ortszentrum von Degerfelden. Nach der zweiten Kontrollfahrt in den nächsten Wochen wird dann aber kein Auge mehr zugedrückt. „Mindestens 15 Euro sind dann als Geldbuße fällig“, sagt Rago. Und Feuerwehrkommandant Müller ergänzt: „Notfalls wird auch abgeschleppt.“

Exakt 3.05 Meter: Das ist die Mindestbreite, die laut Straßenverkehrsordnung an unübersichtlichen und engen Stellen frei bleiben muss. „Die Leute machen das sicher meist nicht mit Absicht, wir wollen die Mindestbreite von 3.05 Meter daher ins Bewusstsein holen“, erklärt der Feuerwehrkommandant. Das sei dann auch keine Willkür, Gängelung oder etwa Abzocke. „Wir möchten ja nur sicherstellen, dass im Ernstfall kein Fahrzeug unnötig im Weg stehtund wir ungehindert an die Einsatzstelle kommen“, so Müller. Gemeinsam mit dem Ordnungsamtsleiter verweist er daher darauf, dass künftig der Gemeindevollzugsdienst verstärkt ein Auge drauf haben werde, dass auch an engen Stellen vorschriftsmäßig geparkt wird. „Wir appellieren ganz einfach an die Rücksicht der Menschen“, hieß es.

Auf eines macht der Rettungsdienstleiter noch aufmerksam: Dass die Toleranz der Bürger in den vergangenen Jahren stark abgenommen habe. „Heutzutage eskaliert eine an sich harmlose Situation, in der wir das Einsatzfahrzeug abstellen oder auch nur über Notwendigkeiten informieren, mitunter ziemlich schnell“, musste Alexander Gutmann feststellen.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading