Rheinfelden Für die Sicherheit der Bürger

Die Oberbadische
Der Kommunale Ordnungsdienst hat in Rheinfelden die Arbeit aufgenommen. Er untersteht Ordnungsamtsleiter Dominic Rago (rechts). Foto: zVg

Kommunaler Ordnungsdienst: Arbeit aufgenommen /Präsenz zeigen und Ansprechpartner sein

Rheinfelden - Das Team des Rheinfelder Ordnungsdienstes – gut zu erkennen an den blauen Uniformen mit der Aufschrift „Ordnungsamt“ - hat man in diesen Tagen bereits häufig in der Innenstadt gesehen. Aktuell sind die beiden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes natürlich primär damit beschäftigt, die Umsetzung der „Corona-Verordnung“ des Landes zu überwachen. Dabei suchen sie immer das Gespräch mit den Betroffenen, informieren und klären auf.

Ein Überblick über das gesamte Aufgabenspektrum des neuen Ordnungsdienstes in Rheinfelden sowie seiner Befugnisse ist online auf der städtischen Homepage unter www.rheinfelden.de/ordnungsdienst einzusehen. Eine digitale Broschüre fasst alle Fakten anschaulich zusammen.

Dominic Rago, der Leiter des Ordnungsamtes, dem der Ordnungsdienst organisatorisch zugeordnet ist, ist sehr froh, dass Rheinfelden nun ein solches „Instrument“ hat. „Alles in allem ist Rheinfelden eine sichere Stadt. Durch den Ordnungsdienst können wir aber mehr Präsenz im öffentlichen Raum zeigen und somit das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung stärken“, erklärt Rago. Zwei städtische Mitarbeiter haben sich für das neue Aufgabengebiet interessiert und hierzu in den vergangenen Monaten eine umfassende und intensive Ausbildung an der Verwaltungsschule in Karlsruhe durchlaufen.

Aufgabenspektrum

Das Ordnungsdienst-Team geht zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten in der Stadt und in den Ortsteilen „Streife“ und kümmert sich um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Das Aufgabenspektrum ist breit und durch die Polizeiverordnung der Stadt definiert. Darunter fallen zum Beispiele Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, unerlaubte Abfalllagerungen, aggressives Betteln, nicht angeleinte Hunde, illegaler Rauschmittelkonsum auf Spielplätzen, Schmierereien oder illegale Gewerbeausübung.

Befugnisse

Für die Ausübung ihrer Aufgaben, haben die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes dieselben Befugnisse wie die Polizei. Sie dürfen Verwarnungsgelder erheben, Bußgeldverfahren einleiten, Menschen befragen, anhalten oder durchsuchen sowie des Platzes verweisen oder in Gewahrsam nehmen.

Die Einführung des Ordnungsdienstes wird von der Polizei ausdrücklich begrüßt. Dies hatte der Rheinfelder Revierleiter, Siegfried Oßwald, bereits bei den Beratungen in den Gremien verdeutlicht. „Wir erhoffen uns durch den Ordnungsdienst im Bereich der öffentlichen Ordnung einen Zugewinn an Vollzugspräsenz im öffentlichen Raum und damit eine weitere Verbesserung der Sicherheit“, so Oßwald. Für eine gute Zusammenarbeit haben die Mitarbeiter der Stadt in den vergangenen Monaten im Polizeirevier „hospitiert“. „Man kennt sich nun gut und man kennt die jeweiligen Aufgaben, so dass einer reibungslosen Zusammenarbeit und einer gegenseitigen Unterstützung nichts im Weg steht“, betont Dominic Rago.

Mit dem Ordnungsdienst nehme die Stadt im Landkreis Lörrach eine Vorreiterrolle ein, betont Oberbürgermeister Eberhardt. Er ist von dem Konzept überzeugt und appelliert an die Menschen in Rheinfelden: „Scheuen Sie sich nicht, unser Ordnungsdienst-Team anzusprechen und sich über dessen Aufgaben zu informieren oder auf eventuelle Missstände hinzuweisen“.

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