Befugnisse
Für die Ausübung ihrer Aufgaben, haben die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes dieselben Befugnisse wie die Polizei. Sie dürfen Verwarnungsgelder erheben, Bußgeldverfahren einleiten, Menschen befragen, anhalten oder durchsuchen sowie des Platzes verweisen oder in Gewahrsam nehmen.
Die Einführung des Ordnungsdienstes wird von der Polizei ausdrücklich begrüßt. Dies hatte der Rheinfelder Revierleiter, Siegfried Oßwald, bereits bei den Beratungen in den Gremien verdeutlicht. „Wir erhoffen uns durch den Ordnungsdienst im Bereich der öffentlichen Ordnung einen Zugewinn an Vollzugspräsenz im öffentlichen Raum und damit eine weitere Verbesserung der Sicherheit“, so Oßwald. Für eine gute Zusammenarbeit haben die Mitarbeiter der Stadt in den vergangenen Monaten im Polizeirevier „hospitiert“. „Man kennt sich nun gut und man kennt die jeweiligen Aufgaben, so dass einer reibungslosen Zusammenarbeit und einer gegenseitigen Unterstützung nichts im Weg steht“, betont Dominic Rago.