Rheinfelden-Herten (mv). Wie hoch dürfen Hecken an Hausgrundstücken sein, aus welchen Materialien dürfen Einfriedungen bestehen, wie hoch dürfen diese sein und was kann im Rahmen der städtebaulich vertretbaren Gestaltung genehmigt und akzeptiert werden? Mit all diesen Fragen beschäftigt sich der Ortschaftsrat Herten seit Jahren. Immer wieder mussten sogenannte Befreiungen erteilt werden, wenn eine geplante Einfriedung nicht den Bebauungsplänen oder anderer gesetzlicher Normen entsprachen. Am Montag hat der Ortschaftsrat die Stadt beauftragt, eine sogenannte „Einfriedungssatzung“ vorzulegen, die für Herten verbindlich festlegen soll, wie Grundstückeinfriedungen ausgestaltet werden können.
Rheinfelden Gegen den Wildwuchs bei Hecken
Die Oberbadische 20.03.2018 - 17:53 Uhr