Rheinfelden Gemeinsam in der Pflicht

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St. Josefshaus: Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen

Der Übergang aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt muss verbessert werden. Dazu sollen Arbeitgeber, Politik und Gesellschaft in die Pflicht genommen werden. Diese Aussage stand im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (LAG WfbM BW), die kürzlich im St. Josefshaus stattfand.

Rheinfelden-Herten. Nach einer kurzen Einführung durch den Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft, Egon Streicher, begrüßten das Vorstandsmitglied des St. Josefshauses, Birgit Ackermann, und die Leiterin der zugehörigen Werkstätten, Dorina Huber, die Teilnehmer von Werkstatt-Trägern sowie Trägern, die Leistungen zur Arbeits- und Berufsförderung erbringen. Rund 37 000 Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg nehmen deren Angebote wahr. Auf dem Treffen wurde deutlich, dass ein inklusiver und für alle offener Arbeitsmarkt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die alle gesellschaftlichen Akteure in die Pflicht nimmt und nicht alleine von den Werkstätten getragen werden kann.

Integration vorantreiben

So verdeutlichte der Experte für Teilhabe und Beschäftigung, Manfred Becker, der zu der Tagung eingeladen war, dass die UN-Behindertenrechtskonvention klar das Ziel fordert, einen für alle Menschen zugänglichen Arbeitsmarkt zu schaffen. Becker verwies in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag, in dem steht, dass die Werkstätten stärker auf die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden sollen.

„Breiter denken“

Die Teilnehmer waren sich zwar einig, dass es bereits Faktoren gibt, die auch weiter ausgebaut werden können, um dieses Ziel zu erreichen. Dazu gehören unter anderem eine Arbeitsumgebung in den Werkstätten, die die Durchlässigkeit zum allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt, wie die Zusammenarbeit mit Betrieben in der Region, Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und betriebsintegrierte Arbeitsplätze in den Firmen. Wichtig sei aber, die Individualität des Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und dabei die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt in alle Richtungen zu denken.

Kritik an die Adresse der Politik wurde geäußert, dass für Menschen mit hohem und komplexem Unterstützungsbedarf zu wenig getan werde. So schließe das seit 2017 geltende Bundesteilhabegesetz (BTHG) diesen Personenkreis nahezu von der Teilhabe am Arbeitsleben und der beruflichen Bildung aus. Auch hier sollten konsequent die Stärken des Einzelnen im Vordergrund stehen, um Arbeit und Beschäftigung möglich zu machen, hieß es.

Die Teilnehmer kamen zu dem Schluss, dass die Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu beteiligen, breit gedacht werden müssten, um allen Menschen adäquate Angebote zu machen. Diesen Ansatz wollen die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft weiterverfolgen und dabei alle relevanten Akteure in die Pflicht nehmen.

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