Rheinfelden Grund und Boden werden teurer

Die Oberbadische
Die Bodenrichtwerte in Rheinfelden sind stark gestiegen. Archivfoto: Kristoff Meller Foto: Die Oberbadische

Gutachterausschuss: Steigerungen liegen zwischen zehn und 43 Prozent bei den Bodenrichtwerten

Der Gutachterausschuss für die Verwaltungsgemeinschaft Rheinfelden–Schwörstadt hat in seiner jüngsten Sitzung neue Bodenrichtwerte für bebaute und unbebaute Grundstücke zum Stichtag 31. Dezember 2018 ermittelt. In den meisten Lagen kommt es zu deutlichen Steigerungen im Vergleich zu den Vorjahren.

Rheinfelden. Je nach Richtwertzone liegen die Steigerungsraten zwischen zehn und 43 Prozent. Bei den landwirtschaftlichen Flächen kommt es nur in der Stadt sowie in den Ortsteilen Degerfelden und Herten zu Preissteigerungen. Die neuen Bodenrichtwerte geben einen ersten Anhaltspunkt für die Wertermittlung einer Immobilie, sie haben aber keinen bindenden Charakter.

264 Bau- und Wohngrundstücke

Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte wurden die Grundstücksveräußerungen der letzten beiden Jahre (2017 und 2018) herangezogen. Insgesamt wechselten in diesem Zeitraum in Rheinfelden 264 Bau- und Wohngrundstücke den Besitzer. Die größten Preissprünge verzeichneten dabei die Richtwertzonen Zentrum Rheinfelden (Preisanstieg von 320 Euro auf 450 Euro), Seidenweber (Preisanstieg um 100 Euro auf 330 Euro) und Müßmatt-Hardstraße (auf 380 Euro). Auch in den Ortsteilen kommt es zu Preissteigerungen. Einen Spitzenwert nimmt hier das Gebiet Mattenbach-Hinterm Holz in Herten mit einem Sprung auf 400 Euro ein. „Der deutliche Preisanstieg zeigt, dass das Angebot an bebaubaren Flächen nicht mit der Nachfrage Schritt halten kann“, stellte Paul Renz, Vorsitzender des Gutachterausschusses, fest.

Die Richtwerte für die landwirtschaftlichen Flächen bleiben mit Ausnahme von der Stadt sowie den Ortsteilen Degerfelden und Herten stabil. In den genannten Lagen kommt es zu moderaten Steigerungen zwischen fünf und 14 Prozent. Der Richtwert für Waldboden bleibt unverändert bei 0,35 Euro pro Quadratmeter. Die Preise für Gartengelände wurden vereinheitlicht und mit zehn Euro bewertet. Nur in Herten bleibt der Richtwert bei den bereits in der Vergangenheit festgelegten 14 Euro.

Richtwerte sind gute Anhaltspunkte

Die ermittelten Richtwerte sind ein guter Anhaltspunkt. „Man darf dabei aber nicht vergessen, dass der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ist. Daher muss der Wert eines konkreten Grundstücks immer anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt und gegebenenfalls angepasst werden“, betont Renz. Die Preissteigerungen sind für den Vorsitzenden ein Zeichen dafür, dass Rheinfelden mit der Entwicklung in der Region Schritt hält.

Weitere Informationen: Auskünfte über die Bodenrichtwerte und die Bodenrichtwertkarten erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im fünften Stock des Rathauses (Zimmer 514) während den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung. Darüber hinaus gibt es alle Informationen online auf der städtischen Webseite www.rheinfelden.de im Bereich „lebenswert/Wohnen in Rheinfelden“ sowie im öffentlichen Aushang vor dem Rheinfelder Rathaus.

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