Richtwerte sind gute Anhaltspunkte
Die ermittelten Richtwerte sind ein guter Anhaltspunkt. „Man darf dabei aber nicht vergessen, dass der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ist. Daher muss der Wert eines konkreten Grundstücks immer anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt und gegebenenfalls angepasst werden“, betont Renz. Die Preissteigerungen sind für den Vorsitzenden ein Zeichen dafür, dass Rheinfelden mit der Entwicklung in der Region Schritt hält.
Weitere Informationen: Auskünfte über die Bodenrichtwerte und die Bodenrichtwertkarten erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im fünften Stock des Rathauses (Zimmer 514) während den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung. Darüber hinaus gibt es alle Informationen online auf der städtischen Webseite www.rheinfelden.de im Bereich „lebenswert/Wohnen in Rheinfelden“ sowie im öffentlichen Aushang vor dem Rheinfelder Rathaus.