Rheinfelden Heimgesetz treibt die Stadtrats-SPD um

Die Oberbadische
Welche Folgen hat die Heimbauverordnung auf das St. Josefshaus, will die Rats-SPD wissen. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Fraktion führt Informationsgespräch im St. Josefshaus

Rheinfelden-Herten. Die Veränderungen in der Behindertenhilfe war das Thema eines Informationsgespräches zwischen der SPD-Stadtratsfraktion und dem Vorstand des St. Josefshauses. Zu dem Treffen waren auch die SPD-Mitglieder des Ortschaftsrates eingeladen.

Man wolle vor Ort erfahren, was das Thema Inklusion konkret für das St. Josefshaus bedeutet, erklärte Fraktionsvorsitzender Alfred Winkler den Grund des Besuches. Für die entsprechenden Informationen standen der Vorstand des St. Josefshauses Birgit Ackermann und Christoph Dürdoth sowie der kaufmännische Leiter Hermann J. Tränkle den Sozialdemokraten Rede und Antwort.

„Es gibt ein Gesetz, das massive Auswirkungen auf das St. Josefhaus hat, und das ist die Landesheimbauverordnung“, erläuterte Birgit Ackermann die gegenwärtige Lage. Die Landesheimbauverordnung regele quasi zum Schutz der Bewohner, wie die Wohnqualität sein soll. Darin stehe unter anderem, dass für Bewohner ab 2019 Einzelzimmer mit Bad vorhanden sein sollen. Diese sollten mindestens 14 Quadratmeter groß sein. „Das bedeutet für das St. Josefshaus in den nächsten Jahren große Baumaßnahmen“.

Das Problem sei jedoch, führte Ackermann aus, dass man bei diesem Gesetz die Altenhilfe im Blick hatte und eher Träger, die nur ein Haus haben. Im St. Josefshaus verbringen Menschen mit Behinderungen nicht nur ihren Lebensabend, sondern sie wohnen ihr ganzes Leben lang dort. Von daher sind alle Umbauten an eine Vielzahl von Umzügen geknüpft. Damit wird die Umsetzung der Landesheimbauverordnung wesentlich schwieriger, denn hier würde es auch nicht nur um ein Gebäude gehen, sondern gleich um 17.

Bei der Planung komme noch erschwerend hinzu, dass das St. Josefshaus im Zuge der Inklusion seine Angebote regionalisiert. Das wiederum bedeute, dass die Pläne zur Umsetzung der Landesheimbauverordnung mit den Plänen zur Regionalisierung in einem sogenannten Konversionsplan aufeinander abgestimmt werden müssen.

„Bleibt das St. Josefshaus weiter eine Komplexeinrichtung?“, wollte schließlich Alfred Winkler wissen. „Das Thema Komplexstandort wird sich an der Infrastruktur entscheiden“, antwortete Birgit Ackermann. Im Rahmen der Konversion würde das St. Josefshaus in Herten kleiner werden. Dadurch könne aber die Infrastruktur nicht mehr finanziert werden, da das St. Josefshaus die Straßen, Wasserversorgung, Kanalisation, etc. selbst bezahlen müsse. Hier gelte es mit einer städtebaulichen Planung nach Strukturen, Kooperationspartnern und Synergien zu suchen, „die auch für die Gemeinde nützlich sind“.

„Wenn Plätze abgebaut werden, werden dann auch weniger Mitarbeiter gebraucht“, fragte Willi Hundorf nach. Daraufhin stellt Ackermann klar „Einige Arbeitsplätze werden in zehn Jahren nicht mehr in Herten sein, aber sicher an anderen Standorten in der Region. Wir werden immer Mitarbeiter brauchen, die gern mit Menschen arbeiten.“

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