Rheinfelden In die Psychiatrie statt ins Gefängnis

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Das Schwurgericht des Landgerichts Freiburg hat die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie angeordnet. Foto: Pixabay

Tötungsdelikt: Gericht stuft 37-Jährigen Rheinfelder als nicht schuldfähig ein

Rheinfelden/Freiburg. Das Schwurgericht des Landgerichts Freiburg hat am dritten Tag der am 31. Januar begonnenen Verhandlung gemäß § 63 StGB die Unterbringung eines 37 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Freiburger Behörde hervor. Der Mann hatte nach den Feststellungen des Gerichts am 11. August seine Lebensgefährtin in Rheinfelden getötet.

Schizoaffektive Störung seit 15 Jahren

Aufgrund einer jedenfalls seit dem Jahr 2008 bestehenden schizoaffektiven Störung handelte der Mann nach der Überzeugung des sachverständig beratenen Schwurgerichts ohne Schuld. Aufgrund seiner Erkrankung sei – so das Gericht im Einklang mit dem Sachverständigen – mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades zu erwarten, dass der Mann in un- oder nicht ausreichend behandelten Zustand weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde, durch welche Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder gefährdet würden.

So seien nach Überzeugung der Richter der Ersten Großen Strafkammer unbehandelt insbesondere erhebliche Körperverletzungsdelikte, nicht ausschließbar auch ein erneutes Tötungsdelikt zu erwarten. Aus diesem Grund sei der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich, seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei demnach anzuordnen gewesen. Das Urteil gegen den seit dem 13. August einstweilig im Zentrum für Psychiatrie Emmendingen untergebrachten Beschuldigten ist laut Mitteilung nicht rechtskräftig.

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