Rheinfelden/Freiburg. Das Schwurgericht des Landgerichts Freiburg hat am dritten Tag der am 31. Januar begonnenen Verhandlung gemäß § 63 StGB die Unterbringung eines 37 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Freiburger Behörde hervor. Der Mann hatte nach den Feststellungen des Gerichts am 11. August seine Lebensgefährtin in Rheinfelden getötet.