Hintergrund sind die dort immer wieder stattfindenden „Gelage“ von Jugendlichen, insbesondere in der Tiefgarage, während der Nächte an Wochenenden. Die Gültigkeit des Alkoholverbots soll auch nur in dieser Zeit jeweils zwischen 18 und 6 Uhr gelten. Aber auch die Nächte vor einem Feiertag müssen „alkoholfrei“ sein.
Ordnungsamtsleiter Dominic Rago berichtete dem Gremium von verstärkten Polizeikontrollen während des vergangenen Jahres, in deren Verlauf 50 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum geahndet wurden. Die Anwohner fühlen sich laut Rago auch stark durch die Lärmentwicklung, die mit dem Trinken einhergeht, belästigt. So hieß es während der Sitzung, dass sogar schon eine neu zugezogene Familie sich deshalb eine andere Unterkunft gesucht habe.