Nach kontroversen Diskussionen hat der Rheinfelder Gemeinderat fünf Beschlussvorschläge der Stadtverwaltung zur Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen mehrheitlich genehmigt.
In Rheinfelden wird es künftig nur noch drei Einkommensstufen zur Berechnung der Kindergartengebühren geben. Die Sozialstaffel bleibt somit erhalten, wenn auch in veränderter Form.
Nach kontroversen Diskussionen hat der Rheinfelder Gemeinderat fünf Beschlussvorschläge der Stadtverwaltung zur Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen mehrheitlich genehmigt.
Allerdings wollten sich die Räte nicht der von der Verwaltung präferierten Variante der Gebührentabelle anschließen, sondern einigten sich auf ein von der CDU vorgeschlagenes Modell zur Gebührenanpassung. Dieses stellte im Vergleich zu drei weiteren Alternativvorschlägen jenes mit der größten Abweichung zum Verwaltungsvorschlag dar.
Die derzeitige Gebührensatzung endet zum 31. August. Mit Beschluss vom Juli 2024 war festgelegt worden, dass bei der nächsten Gebührensatzung die bestehende Einkommensstaffelung überarbeitet werden soll. Bis dahin solle die doppelte Sozialstaffelung, welche sich neben dem Einkommen auch nach der Anzahl der Kinder richtet, im Grundsatz beibehalten werden. Das führt de facto zu 85 Gebührentabellen.
Eine damals von der Verwaltung beantragte vereinfachte Gebührenordnung war von den Gemeinderäten aufgrund der damit verbundenen teilweise deutlichen Gebührenerhöhungen mehrheitlich abgelehnt worden. Ein Entwurf für eine modifizierte Gebührensatzung wurde inzwischen erstellt. Diese hatte die Stadtverwaltung mit den Trägern und Leitungen aller Kitas in der Löwenstadt sowie dem Gesamtelternbeirat (GEB) abgestimmt und jetzt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die doppelte Sozialstaffelung soll angepasst werden. Die Staffelung nach Anzahl der Kinder wird beibehalten, die bisherigen fünf Einkommensstufen sollen allerdings auf drei reduziert werden (Jahresbruttoeinkommen über 73 000, unter 73 000 und unter 36 000 Euro). Mit Ausnahme der AfD-Gemeinderäte erklärten sich hiermit alle Räte einverstanden.
Mit sechs Gegenstimmen mehrheitlich angenommen wurde der städtische Antrag auf Erweiterung der Betreuungsformen bei der Ganztagsbetreuung. Die vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels einzuführende zusätzliche Betreuungsform „Ganztag 40 Stunden“ als Alternative zur 45-Stunden-Ganztagesbetreuung soll eine befristete Reduktion von Betreuungszeiten und -gebühren nach Absprache mit Trägern und Elternbeiräten ermöglichen und nicht genutzte Betreuungsangebote reduzieren.
Unterschiedliche Meinungen gab es jedoch zur Anpassung der Gebührentabellen, insbesondere im Bereich der Ü3-Kinder. Während die Stadtverwaltung hier eine Erhöhung um 15 Prozent sowohl im laufenden Jahr als auch 2026 als erforderlich ansieht, schlug die SPD eine Erhöhung um jeweils zehn und die CDU eine Erhöhung um fünf Prozent vor. Die AfD lehnte eine Gebührenerhöhung generell ab, gab aber vor, mit dem Vorschlag der CDU ebenfalls leben zu können.
Während Eveline Klein von der SPD darauf hinwies, dass die geplanten Gebührenerhöhungen vor allem die einkommensschwächeren Haushalte träfen, konstatierte Dietmar Häßler (Freie Wähler): „Keine Gebührenerhöhung ist einfach illusorisches Wunschdenken.“ Anette Lohmann (GAR) erachtete die Gebührenordnung noch als moderat. Dieter Meier (CDU) dagegen wies darauf hin, dass die vom Deutschen Städtetag empfohlene Gebühr rund 100 Euro unter dem Vorschlag der Stadtverwaltung liege. Michael Blos (AfD) sagte: „Eine Lösung muss auf höherer politischer Ebene gefunden werden.“
Der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung wurde mit der Modifikation durch die von der CDU vorgeschlagene Gebührenanpassung am Ende bei acht Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.