Rheinfelden Klare Regeln für Stellplätze

Die Oberbadische

Beschluss: Ortschaftsrat Herten stimmt für Einführung einer Stellplatzsatzung

In Herten soll künftig eine Stellplatzsatzung dafür sorgen, dass bei zukünftigen Bauvorhaben verbindlich festgelegt wird, wie viele Parkplätze – abhängig von der Wohnungsgröße – nachgewiesen werden müssen.

Rheinfelden-Herten (mv). In der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Herten stimmten die Räte dem vorgelegten Satzungsentwurf über die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen zu. Wann die Satzung in Kraft treten kann, hängt nun von der Zustimmung des Rheinfelder Gemeinderats und den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung ab. In der Sitzung des Ortschaftsrates ging man aber davon aus, dass dies spätestens zu Beginn des neuen Jahres sein wird.

Antrag kam von den Freien Wählern

Den entsprechenden Antrag für eine Stellplatzsatzung für mehrere Bereiche in Herten und zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung bei zukünftigen Bauvorhaben, welche nicht in einem Bebauungsplan festgehalten sind oder bei denen es keinen Bebauungsplan gibt, hatten die Freien Wähler im Mai dieses Jahres gestellt. Sie führten aus, dass es immer mehr Autos, aber zu wenige Stellplätze gebe. Zusätzlich würden die Straßen zugeparkt, worunter die Übersichtlichkeit leide.

Die Satzung sieht vor, dass für Wohnungen bis 50 Quadratmeter Wohnfläche ein Stellplatz zur Verfügung gestellt werden muss. Für Wohnungen zwischen 50 und 80 Quadratmetern müssen 1,5 Stellplätze, für noch größere Wohnungen sogar deren zwei geschaffen werden. Sollte sich bei der Berechnung der notwendigen Stellplätze je Wohneinheit eine Bruchzahl ergeben, muss auf die nächste ganze Zahl aufgerundet werden.

Klar definierter Abgrenzungsplan

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung wird in einem eigens festgelegten Abgrenzungsplan gekennzeichnet. Ebenso gilt die Satzung für die Bebauungspläne „Nägele“, „Wockerle I“. „Am Kirchweg“, „Hinterm Holz“. „Mattenbach“, „Burgreben“, „Leimgruben“, „Burgfeld II“, „Herten Ortsmitte I“ und „Erste Änderung Wockerle II.“

Das Gros der betroffenen Grundstücke liegt überwiegend im beplanten Ortsbereich respektive innerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne. Einige Flächen sind aber auch im nicht überplanten Innenbereich. Die im Abgrenzungsgebiet liegenden, gültigen Bebauungspläne sollen um die Satzung ergänzt werden.

Vorgestellt wurde diese in der Sitzung des Ortschaftsrates von Birthe Fischer vom Stadtplanungs- und Umweltamt.

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