Rheinfelden Kritik an neuer Gebührensatzung

Heinz Vollmar
In diesem Gebäude sollen ab November „Betreute Spielgruppen“ untergebracht werden. Foto: Heinz Vollmar

Kinderbetreuung: Hinweise sollen vor dem endgültigen Beschluss in die neue Fassung einfließen

Der Gesamtelternbeirat kritisiert Mängel in der Satzung über die Benutzergebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen. Hintergrund ist die Einführung von „Betreuten Spielgruppen“ in Adelhausen, eine Betreuungsform, die bisher noch nicht in der Satzung berücksichtigt wurde und ab November in Betrieb gehen soll.

Von Heinz Vollmar

Rheinfelden. Der Gemeinderat soll in der öffentlichen Sitzung am 20. Oktober über die Neufassung der Satzung entscheiden. Sie soll die Satzung aus dem Vorjahr ersetzen. In der öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses regte sich jedoch Widerspruch von Seiten des Gesamtelternbeirats Kitas gegen einzelne Punkte der neuen Satzung. Dem schlossen sich auch einzelne Ausschussmitglieder an.

Keine Erstattung

Theresa Barth, Sprecherin des Gesamtelternbeirats, monierte an der Satzung nicht nur die fehlende Definition von Regelzeiten, sondern auch die Nichterstattung der Verpflegungskostenpauschale, wenn die Inanspruchnahme unverschuldet nicht möglich ist. Als Beispiel nannte sie die Kita Kunterbunt, in der bis zum 1. September dieses Jahres an insgesamt 26 Tagen nur eine Notbetreuung angeboten wurde.

Diejenigen Eltern, die ihre Kinder an diesen Tagen zuhause ließen, um das Kita-Personal zu entlasten, hätten unverschuldet und unplanmäßig keine Betreuung in Anspruch genommen. Dennoch hätten sie den vollen Kita-Gebührensatz und den vollen Verpflegungssatz bezahlen müssen. Der Gesamtelternbeirat bitte eindringlich darum, dass man künftig entschädigt wird, sollte man Dienstleistungen unverschuldet nicht in Anspruch nehmen, sagte Barth.

Weniger Bürokratie

Gleichzeitig plädierte sie für eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands und eine Entlastung des Personals im Amt für Familie, Jugend und Senioren.

Seit der neuen Gebührensatzung müsse jede Familie für jedes Kind und für jedes Kita-Jahr die formellen Anträge zur Gebührenreduzierung ausfüllen. Um Nachbearbeitung der Satzung bat sie in Bezug auf die Benutzungsgebühren und das nachzuweisende Jahresbruttoeinkommen der Gebührenschuldner, wie es im Satzungsentwurf formuliert wurde. Diese Regelung bringe existenzielle finanzielle Probleme gerade bei Alleinerziehenden mit sich, die oft keinen Zugang zu Gehaltsnachweisen ihrer ehemaligen Partner hätten.

Dem Satzungsentwurf, worin bisher lediglich die „Betreuten Spielgruppen“ als weitere Betreuungsform aufgelistet sind, stimmte der Sozialausschuss bei zwei Enthaltungen aber dennoch zu. Sowohl Bürgermeisterin Kristin Schippmann, die die Sitzung leitete, als auch Susanne Maria Kraft, die neue Leiterin des Amts für Familie, Jugend und Senioren, versprachen, die Anregungen des Gesamtelternbeirats bis zur endgültigen Beschlussfassung im Gemeinderat am 20. Oktober zu berücksichtigen.

Darüber hinaus wollen auch die Fraktionen im Gemeinderat noch einmal über die Kritikpunkte des Gesamtelternbeirats diskutieren.

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