Diejenigen Eltern, die ihre Kinder an diesen Tagen zuhause ließen, um das Kita-Personal zu entlasten, hätten unverschuldet und unplanmäßig keine Betreuung in Anspruch genommen. Dennoch hätten sie den vollen Kita-Gebührensatz und den vollen Verpflegungssatz bezahlen müssen. Der Gesamtelternbeirat bitte eindringlich darum, dass man künftig entschädigt wird, sollte man Dienstleistungen unverschuldet nicht in Anspruch nehmen, sagte Barth.
Weniger Bürokratie
Gleichzeitig plädierte sie für eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands und eine Entlastung des Personals im Amt für Familie, Jugend und Senioren.
Seit der neuen Gebührensatzung müsse jede Familie für jedes Kind und für jedes Kita-Jahr die formellen Anträge zur Gebührenreduzierung ausfüllen. Um Nachbearbeitung der Satzung bat sie in Bezug auf die Benutzungsgebühren und das nachzuweisende Jahresbruttoeinkommen der Gebührenschuldner, wie es im Satzungsentwurf formuliert wurde. Diese Regelung bringe existenzielle finanzielle Probleme gerade bei Alleinerziehenden mit sich, die oft keinen Zugang zu Gehaltsnachweisen ihrer ehemaligen Partner hätten.
Dem Satzungsentwurf, worin bisher lediglich die „Betreuten Spielgruppen“ als weitere Betreuungsform aufgelistet sind, stimmte der Sozialausschuss bei zwei Enthaltungen aber dennoch zu. Sowohl Bürgermeisterin Kristin Schippmann, die die Sitzung leitete, als auch Susanne Maria Kraft, die neue Leiterin des Amts für Familie, Jugend und Senioren, versprachen, die Anregungen des Gesamtelternbeirats bis zur endgültigen Beschlussfassung im Gemeinderat am 20. Oktober zu berücksichtigen.
Darüber hinaus wollen auch die Fraktionen im Gemeinderat noch einmal über die Kritikpunkte des Gesamtelternbeirats diskutieren.