Rheinfelden Krumme Dinger mit TÜV-Plaketten

Gottfried Driesch
Der Angeklagte soll Autokennzeichen gestohlen und die darauf befindlichen TÜV-Plaketten vorsichtig entfernt haben, um sie für betrügerische Zwecke zu verwenden. Symbolfoto: Tim Nagengast Quelle: Unbekannt

Gericht: Früherer Autowerkstattbetreiber soll Kennzeichen gestohlen und bei Sozialbeiträgen betrogen haben

Wer sein Auto in eine Werkstatt gibt, um die fällige TÜV-Hauptuntersuchung (HU) vornehmen zu lassen, sollte darauf vertrauen dürfen, dass alles korrekt abläuft. Nicht so war es in einem Gewerbebetrieb für Gebrauchtwagen, Reifen und Service in Rheinfelden. Der frühere Werkstattbetreiber stand am Montag wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Diebstahls und Urkundenfälschung vor dem Schöffengericht in Lörrach.

Von Gottfried Driesch

Rheinfelden. Die Staatsanwaltschaft warf dem 44 Jahre alten Angeklagten vor, in den Jahren 2013 bis 2017 die hinteren Kennzeichen von 23 Autos gestohlen zu haben. Anschließend soll der Mann die TÜV-Plaketten von den Nummernschildern vorsichtig entfernt haben, um diese Prüfzeichen an anderen Kraftfahrzeugen anzubringen. Ferner habe der Werkstattinhaber sich falsche GTÜ-Stempel (Gesellschaft für technische Überwachung, diese darf ebenfalls die HU bei Kraftfahrzeugen ausführen)besorgt, um damit den HU-Eintrag in den Fahrzeugpapieren vorzutäuschen.

Auf diese Weise soll der Angeklagte fünf Gebrauchtwagen „mit frischer HU“ – und damit zu höheren Preisen – verkauft und bei 15 Kunden eine angebliche Hauptuntersuchung vorgenommen haben.

Kamera überführt Verdächtigen

Nachdem der Gewerbebetrieb im Jahr 2020 in Konkurs gegangen war, stellte sich heraus, dass der Beschuldigte die Sozialabgaben seiner Angestellten über mehrere Jahre hinweg zu niedrig abgeführt hatte. Der Schaden wird auf rund 53 000 Euro beziffert. Dies ist als „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ strafbar.

Spannend ist, wie die Polizei dem Angeklagten auf die Schliche gekommen ist. Hintergrund ist, dass es eine Häufung von Kfz-Kennzeichendiebstählen auf dem Parkplatz des Kreiskrankenhauses in Rheinfelden gegeben hatte. Die Polizei entschloss sich daher, dort eine Überwachungskamera zu installieren. Bald darauf wurde ein auffälliger VW-Transporter ausgemacht, dessen Fahrer offensichtlich ein hinteres Kennzeichen von einem Auto entfernte. So kamen die Beamten auf die Werkstatt des Beschuldigten.

Einige der gestohlenen Kennzeichen, abgelöste HU-Plaketten sowie falsche GTÜ-Stempel wurden im Rahmen einer anschließenden Durchsuchung der Werkstatträume gefunden.

Die beteiligten Polizeibeamten berichteten als Zeugen von der Durchsuchung. So seien im Jahre 2017 seien in Rheinfelden auffallend viele Kfz-Kennzeichen gestohlen worden – aber immer nur die hinteren Nummernschilder. Einmal sei eine Tüte mit fünf als gestohlen gemeldeten Kennzeichen in Adelhausen gefunden worden. Bei allen habe die jeweilige TÜV-Plakette gefehlt, wie die Beamten vor Gericht ausführten.

Der Verteidiger des Angeklagten bat um ein Erörterungsgespräch, um gegen ein Geständnis eine mildere Strafe auszuhandeln. Dieses führte aber zu keinem Ergebnis.

Der Verteidiger gab außerdem an, dass die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge inzwischen nachentrichtet worden seien. Ein Beweis dafür fehlte allerdings. Der Vorsitzende Richter Dietrich Bezzel ordnete dazu Nachermittlungen an und unterbrach die Verhandlung für eine Woche (wir berichten weiter).

Weitere Information: Der Verlust eines oder beider Kfz-Kennzeichen bedeutet Ärger, Kosten und Lauferei. Zunächst muss der Verlust der Polizei angezeigt werden. Dann muss bei der zuständigen Kraftfahrzeugstelle eine neue Nummer für das Auto beantragt werden. Das bisherige Kennzeichen wird aus Sicherheitsgründen für etwa zehn Jahre gesperrt. Für das neue Kennzeichen müssen beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II) sowie der Personalausweis vorgelegt werden. Überdies fallen Kosten für die Nummernschilder und für die Ummeldung an.

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