Die beteiligten Polizeibeamten berichteten als Zeugen von der Durchsuchung. So seien im Jahre 2017 seien in Rheinfelden auffallend viele Kfz-Kennzeichen gestohlen worden – aber immer nur die hinteren Nummernschilder. Einmal sei eine Tüte mit fünf als gestohlen gemeldeten Kennzeichen in Adelhausen gefunden worden. Bei allen habe die jeweilige TÜV-Plakette gefehlt, wie die Beamten vor Gericht ausführten.
Der Verteidiger des Angeklagten bat um ein Erörterungsgespräch, um gegen ein Geständnis eine mildere Strafe auszuhandeln. Dieses führte aber zu keinem Ergebnis.
Der Verteidiger gab außerdem an, dass die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge inzwischen nachentrichtet worden seien. Ein Beweis dafür fehlte allerdings. Der Vorsitzende Richter Dietrich Bezzel ordnete dazu Nachermittlungen an und unterbrach die Verhandlung für eine Woche (wir berichten weiter).
Weitere Information: Der Verlust eines oder beider Kfz-Kennzeichen bedeutet Ärger, Kosten und Lauferei. Zunächst muss der Verlust der Polizei angezeigt werden. Dann muss bei der zuständigen Kraftfahrzeugstelle eine neue Nummer für das Auto beantragt werden. Das bisherige Kennzeichen wird aus Sicherheitsgründen für etwa zehn Jahre gesperrt. Für das neue Kennzeichen müssen beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II) sowie der Personalausweis vorgelegt werden. Überdies fallen Kosten für die Nummernschilder und für die Ummeldung an.