Rheinfelden (lu). Im eigentlichen Ortskern von Degerfelden gilt künftig eine neue Stellplatzverpflichtung für Kraftfahrzeuge. Einstimmig votierte der Gemeinderat nach Vorberatungen im Ortschaftsrat und im Bauausschuss (wir berichteten) für die Änderung. Demnach muss künftig für Wohnungen bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern muss ein Stellplätze außerhalb des öffentlichen Straßenraums nachgewiesen werden. Bei Wohnungen über 50 Quadratmetern sind es 1,5 Stellplätze. Ist die Wohnung gar größer als 80 Quadratmeter, sind zwei Stellplätze nachzuweisen.