Rheinfelden Miteinander statt gegeneinander

pm
Evonik-Standortleiter Hermann Becker, Oberbürgermeister Klaus Eberhardt und Herbert Swarowsky, Technischer Direktor beim Regierungspräsidium Freiburg unterzeichneten die Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Seveso-III-Richtlinie. Auch aufseiten des Stadtbauamtes war die Freude über den gelungenen Abschluss groß. Maßgeblich daran beteiligt waren die Leiterin der Abteilung Stadtplanung & Klimaschutz Alexandra Foglia, Bauamtsleiterin Christiane Ripka sowie der Leiter der Baurechtsabteilung, Christian Rooks. Foto: zVg/Stadt Rheinfelden

Die Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Seveso-III-Richtlinie ist unterzeichnet worden. Es regelt das Nebeneinander von chemischer Industrie, Wohnbebauung, Gewerbegebieten und schutzwürdigen Einrichtungen.

Sichtlich erfreut haben Herbert Swarowsky, Technischer Direktor beim Regierungspräsidium Freiburg, Evonik-Standortleiter Hermann Becker sowie Oberbürgermeister Klaus Eberhardt die Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Seveso-III-Richtlinie unterzeichnet. Damit konnte ein komplexes Thema in einem sehr aufwendigen Verfahren zu einem guten Ende geführt werden. „Wir haben nicht gegen-, sondern miteinander gearbeitet“, wird Oberbürgermeister Klaus Eberhardt in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung zitiert.

Alle drei Akteure seien froh, mit dem überarbeiteten Konzept nun eine belastbare, kleinteilige Systematik an der Hand zu haben. Das Konzept sei, so die einhellige Meinung, eine wichtige Entscheidungs- und Abwägungsgrundlage sowohl für Bebauungsplan- als auch Baugenehmigungsverfahren. Lobende Worte fanden auch Becker und Swarowsky. Schon mit dem ersten Konzept 2016 habe Rheinfelden eine Vorreiterrolle eingenommen. Aber auch die Überarbeitung sei beispielhaft, lautete die Meinung der Beteiligten.

Das Konzept regelt das Nebeneinander von chemischer Industrie, Wohnbebauung, Gewerbegebieten sowie schutzwürdigen Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas und Schulen. Ziel ist es, das Risiko in einem Katastrophenfall möglichst gering zu halten, insbesondere es gegenüber dem Status quo nicht erheblich zu erhöhen. Gleichzeitig dient es auch der Standortsicherung der Industrie. In der Fortschreibung wurde vor allem im Bereich der Nachverdichtungspotenziale nachgeschärft.

Die Neufassung orientiert sich an einer maximalen Wohnfläche von 5000 Quadratmetern je Quartier sowie einer Dichte von 80 Einwohnern pro Hektar. Anhand dieser Größen wurden für jedes Quartier im betroffenen Radius Entwicklungsmöglichkeiten definiert. Damit zeige das Konzept Entwicklungspotenziale auf, verhindere Fehlentwicklungen und ebenso eine Erhöhung des Risikopotenzials.

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