Rheinfelden Neues Gesicht für den Zoll

Ulf Körbs
Das Zollareal an der alten Rheinbrücke soll neu gestaltet werden. Es wird ein Wettbewerb ausgelobt. Foto: Ulf Körbs

Wettbewerb: Ortseingang soll verschönert werden

Rheinfelden - Die Eingangspforte der Löwenstadt an der alten Rheinbrücke soll ein neues Gesicht bekommen. Inbegriffen ist auch die Umgestaltung des Zollareals zu einem „Rheinpavillon“. Die Möglichkeiten dazu sollen im Zuge eines Gestaltungswettbewerbs erarbeitet werden, wie der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat empfahl.

Oberbürgermeister Klaus Eberhardt erinnerte daran, dass hier schon einiges geschehen sei. An erster Stelle nannte er das Haus Salmegg als Repräsentationsstück. Auch die gelungene Neugestaltung der ehemaligen ED-Villa, jetzt Sitz der Wohnbau, erwähnte er. Und auch die Neubebauung am Adelberg nannte er. Jetzt gelte es, aus dem Zollhaus, das der Zollverwaltung zu groß ist, ein ansehnliches Gebäude entstehen zu lassen. Dabei soll der Charakter des Grundstücks erhalten bleiben, aber man könnte sich durchaus eine Ausflugsgastronomie vorstellen.

In der Fraktionsrunde nannte Dieter Meier (CDU) das Vorhaben ideal, um dem Motto „Rheinfelden an den Rhein“ nachkommen zu können. Der Platz böte einen zusätzlichen „Kommunikationspunkt“ für die Bevölkerung beidseits des Flusses. Auf seine Frage, wann denn mit der Neugestaltung der Rheinbrückstraße begonnen werde, erfuhr er vom Verwaltungschef, dass man erst die Fertigstellung des Rohbaus des dritten Abschnitts der Adelbergbebauung – Stichwort: Alte Apotheke – abwarten wolle.

Auch Karin Paulsen-Zenke (SPD) bewertete das Projekt als „sehr zu begrüßen“. Es sei schließlich schon länger im Gespräch. Ein wenig befremdlich fand sie die Einladung des Büros Lützow. Ob dieser als direkter Nachbar nicht befangen sei, wollte sie wissen. Eberhardt verneinte dies, da das Büro und nicht Lützow persönlich dazu gebeten wurde. Außerdem habe dieser sich schon einmal dazu Gedanken gemacht.

Auch Heiner Lohmann (Grüne) sprach sich positiv für das Vorhaben aus. Allerdings erinnerte er daran, den Weg zum Ufer an der Grundstücksgrenze nicht für die Öffentlichkeit freizugeben. Hierfür sprächen Gründe der Gefahrenabwehr und des Naturschutzes. Seitens der Verwaltung wurde ausgeführt, der Weg könne in die Landschaftsgestaltung einbezogen werden, aber nicht als öffentlicher Zugang zum Ufer.

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