Rheinfelden Neue Regeln für Pferdeäpfel, Taubenfütter und Fahrzeuglärm

Ulf Körbs
Ganz gleich, wie klein oder groß er ist: Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen im Innenbereich sind in Rheinfelden Hunde an der Leine zu führen. Foto: Die Oberbadische (Archiv)

Polizeiverordnung: Hauptausschuss billigt Anpassung nach 13 Jahren

Rheinfelden - Sie regelt nicht nur den Umgang mit Hundehaufen und Pferdeäpfeln, sondern auch vieles andere – die Polizeiverordnung der Löwenstadt. Der Hauptausschuss empfahl dem Gemeinderat, eine Neufassung in Kraft zu setzen.

Das bestehende Regelwerk stammt noch aus dem Jahre 2007 und muss der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden, erläuterte Ordnungsamtsleiter Dominic Rago. Es geht aber nicht nur um kleine redaktionelle Änderungen, sondern die Bürger müssen sich auch auf einige inhaltliche Neuerungen einstellen.

„Platte machen“

Dass Zelte und Wohnwagen nur auf offiziellen Campingplätzen aufgestellt werden dürfen, ist nichts Neues. Doch jetzt wird diese Vorschrift ergänzt mit dem Verbot von Behausungen aus Planen, Kartons, Planen, Decken oder Matratzen herzurichten – also „Platte zu machen“. Laut Rago hat es das alles schon gegeben.

Tierhaltung

Beim Thema „Tierhaltung“ wurde die Verpflichtung von Hundeführern, die „Häufchen“ ihrer Vierbeiner unverzüglich zu beseitigen, auch auf Reiter ausgedehnt. Damit wird die Verwaltung auch der anhaltenden Diskussion in Karsau und Minseln gerecht.

Neu aufgenommen wurde auch eine Vorschrift für Imker. Sie dürfen ihre Bienenstöcke nur so aufstellen, dass Wegebenutzer oder Anlieger nicht gefährdet werden.

Klar und deutlich ist zudem in Zukunft untersagt, Futter auszulegen, „soweit dies üblicherweise von Tauben aufgenommen wird“.

Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie Plätzen Hunde grundsätzlich an die Leine zu nehmen. Das gilt auch für Kinderspielplätzen oder Liegewiesen, es sei denn, die Tiere werden von Blinden oder Sehbehinderten geführt.

Werbematerial

Ergänzt wurde der Paragraf 18, der das „Plakatieren, Beschriften und Bemalen“ regelt. Jetzt muss derjenige, der Werbematerial – Zeitschriften, Prospekte, Flugblätter, Wochenblätter – verteilt, auch dafür sorgen, dass eine damit zusammenhängende Verunreinigung auf Straßen, Wegen, Plätzen oder Grün- und Erholungsanlagen unverzüglich beseitigt wird.

Fahrzeuglärm

Gänzlich neu ist auch der Paragraf, der sich mit „Lärm durch Fahrzeuge“ beschäftigt. Diese Vorschriften fehlten bislang in der Polizeiverordnung. Jetzt ist es untersagt, in bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäuden Motoren unnötig laufen zu lassen. Dies gilt auch für Taxen. Auto- oder Garagentüren dürfen nicht mehr „übermäßig laut“ geschlossen werden. Bevor man Fahrräder mit Hilfsmotoren oder Krafträder anlassen darf, müssen diese ohne Motorkraft aus Toreinfahrten, Durchfahrten oder Innenhöfe von Wohnhäusern geschoben werden. Beim Be- und Entladen ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Und unnötig zu „hupen“ ist ebenfalls untersagt.

Diskussion

Während der Diskussion unter den Ausschussmitgliedern wurde seitens der Grünen-Vertretern bemängelt, dass das Spielen und die sportliche Betätigung in Grünanlagen, der Herbert-King-Park wurde als Beispiel genannt, stark eingeschränkt würde. Hierzu schlug Oberbürgermeister Klaus Eberhardt als Kompromiss vor, Teile der Grünflächen als „Spielwiesen“ auszuweisen und so das Problem abzuwenden.

Insgesamt aber befürwortete das Gremium die Anpassungen der Polizeiverordnung. Allerdings verspürte Gustav Fischer (SPD) ein gewisses Unbehagen: Die Regeln müssten auch kontrolliert und Verstöße geahndet werden. „Sonst ist das ein zahnloser Tiger.“ Rago verwies darauf, dass dies eine der Hauptaufgaben des kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sein wird. Dieser wird demnächst seine Arbeit aufnehmen, wie der Ordnungsamtsleiter ankündigte.

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